Ferienhaus Niederlande

Erbschaftsteuer Niederlande

Hinsichtlich unentgeltlicher Vermögensübergänge (Vererben und Verschenken) ist auf eine grundlegende Reform des Steuerrechtes in den Niederlanden hinzuweisen. Mit Wirkung zum 01.01.2010 haben die Niederlande im Zuge einer Reformierung ihres Erbschaftsteuergesetzes die beschränkte Steuerpflicht für Steuerausländer hinsichtlich bestimmter Vermögensgüter (u.a. unbewegliches Vermögen) abgeschafft.


In den zwei folgenden Videos beschreiben wir die aktuelle Rechtslage bei Erbfällen mit Niederlandebezug. Für Altfälle vor dem 01.01.2010 gilt weiterhin die weiter unten beschriebene Besteuerung. Hier ist auf den genauen Zeitpunkt des Erbfall oder des notariellen Schenkungsvertrags abzustellen. Übergangsregelungen sind im Gesetz nicht vorgesehen.

Youtube-Videos anzeigen
(Es werden Daten an Dritte gesendet)
Mehr Informationen
Youtube-Videos anzeigen
(Es werden Daten an Dritte gesendet)
Mehr Informationen

Das niederländische Erbschaftsteuerrecht kannte bis 2010 grundsätzlich drei Steueransprüche im Zusammenhang mit der unentgeltlichen oder teilweise unentgeltlichen Übertragung von Vermögensgegenständen. Es handelte sich um das "Recht van successie", das "Recht van schenking" und das "Recht van overgang". Die beiden ersten Steueransprüche beziehen sich jeweils auf Erblasser oder Vermögensübergeber, die im Zeitpunkt des Vermögensüberganges bzw. des Ablebens innerhalb der Niederlande gewohnt haben. Wohnen im Sinne des Gesetzes bedeutet, sich an einem Ort aufhalten, wo der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des Betreffenden ist. Deutsche Staatsbürger mit Ferienwohnung in den Niederlanden haben in der Regel ihren "woonplaats", im Sinne der vorgenannten Bestimmungen, nicht in den Niederlanden. Für diese besteht für Erbfälle vor dem 01.01.2010 eine beschränkte Erbschaftsteuerpflicht für Steuerausländer. Freibeträge sind für das "Recht van overgang" nicht vorgesehen. Der Tarif ist ein Scheibentarif, der zudem noch drei Steuerklassen je nach Verwandtschaftsgrad unterscheidet.




Seit 2010 sind unentgeltliche Vermögensübergänge von Todes wegen in den Niederländern für Steuerausländer nicht mehr erbschaftsteuerpflichtig. Dies gilt, wenn Erblasser seinen letzten Wohnsitz nicht in den Niederlanden hatte. Es bleibt allerdings hinsichtlich der Auslandsimmobilie weiterhin bei der unbeschränkten Steuerpflicht im Wohnsitzstaat. Da keine anrechenbare ausländische Erbschaftsteuer mehr vorliegt, ist diese vollständig in Deutschland steuerbar.




Die oben genannte Reform gilt auch für unentgeltliche Vermögensübergänge durch Schenkungen. Diese waren bis zum 01.01.2010 hinsichtlich unbeweglichem Vermögen für Steuerausländer gleichlaufend mit dem „recht van overgang“ steuerbar. Auch diese Besteuerung wurde nun ersatzlos abgeschafft. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Schenkungen in den Niederlanden damit steuerfrei wären: Die früher geltende Befreiung des Eigentumsüberganges durch Schenkung von der Grunderwerbsteuer ist mit der Steuerreform gestrichen worden. Damit unterliegen unentgeltliche Übertragungen zu Lebzeiten der niederländischen Grunderwerbsteuer von derzeit 8 %. Maßgeblich ist hier der Verkehrswert zum Zeitpunkt des Überganges. Bei der Vererbung ist die Befreiung von der Grunderwerbsteuer weiterhin im Gesetz verblieben.

Wir beraten Sie

Vom Kauf, über Nutzungsphase bis zur Veräußerung – unser Team berät Sie zu allen steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen rund um die Ferienimmobilie in den Niederlanden.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

info@hofmann-law.de
Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular
+49 (0)211 / 59829500
Melden Sie sich für unseren Newsletter an

Zustimmung zur Cookie-Nutzung
Auf unserer Website setzten wir Cookies zur Erstellung von Statistiken zur Websitenutzung und zur Messung des Erfolgs unserer Marketingaktivitäten ein (wie Google Analytics und Google Conversion Tracking). Indem Sie auf „Alle auswählen“ klicken, stimmen Sie der Setzung dieser Cookies zu.

Sie können die Website auch ohne Auswahl dieser Cookies nutzen. Dann werden lediglich technisch notwendige Cookies gesetzt, die zum Funktionieren der Website benötigt werden.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Auswahl übernehmen und speichern
Alle auswählen und speichern