Ferienhaus Niederlande

Steuerfalle niederländische Lohnsteuer

Häufig werden in den Niederlanden verwirklichte Lohnsteuersachverhalte von den deutschen Arbeitgebern oder Ihren Beratern nicht anerkannt, was dann im Entdeckungsfall zu erheblichen Lohnsteuerforderungen nach zu einem ungünstigen Lohnsteurtarif, nebst Geldbußen führen kann.

Vielfach wird darauf vertraut, durch Unterschreiten der 183-Tage-Frist der ausländischen Lohnsteuer zu entkommen. Dabei werden andere lohnsteuerbegründene Sachverhalte innerhalb dieser Frist übersehen. Soweit durch das ausführende Unternehmen, wenn auch unbewusst, eine ertragsteuerliche Betriebsstätte im Ausland begründet wurde, folgt daraus rückwirkend vom ersten Tage an auch die Lohnsteuerpflicht seiner Arbeitnehmer. Das kann etwa dadurch entstehen, dass auf einer Baustelle im Ausland aus einem Container oder einer Unterkunft heraus Entscheidungen zur Ausführung von Bau-oder Montagearbeiten, etwa zur Arbeitseinteilung oder zu technischen Details, getroffen werden.


Noch unerwarteter dürften Sachverhalte sein, in denen die Arbeitnehmer von deutschen Subunternehmern auf der Baustelle in den Niederlanden den fachlichen Weisungen des Hauptunternehmers unterworfen sind. In diesem Falle gilt der Auftraggeber als wirtschaftlicher Arbeitgeber, was die niederländische Lohnsteuerpflicht des Subunternehmers zur Folge hat. Diese Konstellation dürfte bei der Arbeitnehmerüberlasseung immer gegeben sein, so dass dort regelmäßig die ausländische Lohnsteuerpflicht greift.


Bei rechtzeitiger Analyse können diese Sachverhalte durch Registrierung der Arbeitnehmer in die richtige Bahn gelenkt werden. Die niederländische Lohnsteuer dürfte dann im Regelfall sogar günstiger sein, als die deutsche Lohnsteuer.

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