Steuergünstige Übertragung von Immobilien, die in Dorfkernen der Provinz Zeeland liegen
Viele Gemeinden in der niederländischen Provinz Zeeland haben auf gesetzlicher Grundlage sogenannte Nutzungsbeschränkungsverordnungen erlassen. Danach dürfen diese Immobilien grundsätzlich nur an Personen verkauft, oder zur Nutzung überlassen werden, die sich dort zu mehr als 2/3 während eines Halbjahreszeitraumes aufhalten.
Nachdem damit der Grundstücksverkehr bei ohnehin schon schwacher Konjunktur weiter beeinträchtigt wurde, wurde jetzt in vielen Fällen Lockerungen beschlossen, über die wir Sie gerne informieren.
Zur steuergünstigen Übertragung in die nächste Generation empfiehlt sich in derartigen Fällen das von uns entwickelte Schenkungs-Darlehensmodell, bei dem zum einen den gemeindlichen Vorschriften bei der unentgeltlichen Übertragung und zum anderen Forderungen des Fiskus zur Anerkennung von Anschaffungsschulden Rechnung getragen wird.