Video: Video: Update Einkommenssteuer für die Ferienimmobilie in den Niederlanden am 13.08.2024
Erneut ist es notwendig, Sie über die Entwicklung der Ferienhausbesteuerung in den Niederlanden auf den aktuellen Stand zu bringen.
Was ist der Hintergrund?
Wir erinnern uns, der Hohe Rat der Niederlande, also das dortige Verfassungsgericht hat im Dezember 2021 die Unvereinbarkeit des damals gültigen Gesetzes mit der Eigentumsgarantie nach der europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt. Insbesondere wurde gerügt, dass die zugrunde gelegte fiktive Rendite dann nicht zugrunde gelegt werden dürfe, wenn die tatsächliche Rendite niedriger sei.
Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, an diesen Grundsätzen genügendes Gesetz zu erarbeiten. Leider hat sich der Gesetzgeber an der Hauptaussage des Hohen Rat nicht gestört. Er hat ein Gesetz vorgelegt, dass die Besteuerungsgrundlage erneut allein aufgrund einer fiktiv ermittelten Rendite der Ferienhausbewirtschaftung vorsah. Zwischenzeitlich haben auch zwei Gerichtshöfe entschieden, dass die Besteuerung der ausschließlichen Eigennutzung nicht der Rechtsprechung des Hohen Rat entsprechen würde. Gegen das Übergangsgesetz gab es weitere Klagen, die im Juni 2024 vom Verfassungsgericht der Niederlande entschieden wurden. Das Gericht hat im Prinzip zwei Leitsätze aufgestellt.
1. Es ist sehr wohl zulässig, die Besteuerungsgrundlage aufgrund einer fiktiven Rendite zu ermitteln, aber dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit des Gegenbeweises aufgrund der von ihm zu ermittelnden tatsächlichen Rendite eingeräumt werden.
2. Zur Rendite zählen auch noch nicht realisierte Wertsteigerungen, etwa durch Erhöhung des WOZ-Wertes. Zwischenzeitlich wurde in den Niederlanden am 02. Juli ein neues Kabinett vereidigt und der neue Finanzminister bzw. sein Staatssekretär hat sich mit der entstandenen Lage auseinandergesetzt. Dazu hat er am 18.07. das Folgende verlautbaren lassen:
Mitte Oktober wird es einen Informationsbrief für alle Steuerpflichtigen geben, der die wesentlichen Inhalte einer beabsichtigten zweiten Übergangsgesetzgebung kennzeichnen soll. Gleichzeitig werde ein Formular "Opgaaf Werkelijk Rendement", also die Angabe der tatsächlichen Rendite des Hauses erarbeitet. Dieses Formular soll frühestens im Sommer 2025 fertig sein.
Eine Aussage zur Besteuerung der Selbstnutzung hat der Staatssekretär bislang noch nicht getan. Nach seinen Worten wird darüber in seinem Ministerium und in der Regierung noch nachgedacht. Interessant und aufschlussreich ist auch die Aussage, es werde noch geprüft, welche Steuerpflichtigen in den Genuss der neuen Regelung kommen würden. Eine derartige Aussage liegt uns nahe, Ihnen zu empfehlen, gegen alle Bescheide die als Absender den niederländischen Belastingdienst ausweisen, zumindest vorsorglich Rechtsmittel einzulegen. Dazu können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.
Als nächstes Datum in unserem Beobachtungsprozess haben wir uns den Prinsjesdag am 17.09. vorgemerkt. Dann wird der König Willem-Alexander seine Thronrede halten und dabei die Gesetzesvorhaben der anstehenden Jahre verkünden oder ankündigen. Haben Sie zwischenzeitlich Fragen, können Sie uns gerne zurückrufen oder uns eine E-Mail senden.