Wir beraten Sie
Vom Kauf, über Nutzungsphase bis zur Veräußerung – unser Team berät Sie zu allen steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen rund um die Ferienimmobilie in den Niederlanden.
Die zentralen Antworten auf steuerliche und rechtliche Fragen rund um Chalet, Mobilheim oder Starcaravan in den Niederlanden haben wir im folgenden Artikel für Sie zusammengefasst.
Chaletparks gewinnen in Coronazeiten an stetiger Bedeutung und Beliebtheit. Die derzeitige Marktsituation verlangt dem Kaufinteressenten für eine Ferienimmobilie einiges ab: Eile bei der Suche und der anschließenden Entscheidungsfindung, vorliegendes Grundwissen für das vor ihm stehende Bewerbungsrace und eine bereits stehende Finanzierung. Vorher sollte man sich selbst auch über einige Fragen klar geworden sein: Wie viel kann und will ich investieren? Wie lange soll das Chalet stehen bleiben dürfen? Wie viel Sicherheit will ich für meine Investition?
Chalets und Mobilheime scheinen auf den ersten Blick nicht klar in das Raster der niederländischen Besteuerung für unbewegliches Vermögen zu fallen. Dennoch gilt nach dem DBA Niederlande-Deutschland in Verbindung mit der niederländischen Rechtsprechung: Für das Gros von Chalets, Mobilheimen und Starcaravans in den Niederlanden müssen Sie dort eine Steuererklärung abgeben, um zu vermeiden, dass Sie in Deutschland Steuerhinterziehung begehen. Der Silberschimmer am Horizont: Bei richtiger Gestaltung müssen Sie dann weder in den Niederlanden noch in Deutschland Steuern auf Einkünfte aus Vermietung zahlen.
Vom Kauf, über Nutzungsphase bis zur Veräußerung – unser Team berät Sie zu allen steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen rund um die Ferienimmobilie in den Niederlanden.
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