Grunderwerbsteuer in den Niederlanden 2021
Im Januar 2021 treten für die Grunderwebsteuer in den Niederlanden gravierende Änderungen in Kraft. Deshalb wollen wir uns mit einigen tragenden Grundregeln, dem praktischen Vollzug und den Änderung befassen und Ihnen Handlungsempfehlungen mit auf den Weg geben.
Grundregeln, Steuersätze und Gestaltungspotential ab Januar 2021 beim Hauskauf in den Niederlanden
Wer
Grund und Boden sowie Gebäude erwirbt, muss Grunderwerbsteuer zahlen
und ggf. auch Umsatzsteuer, wenn es sich um neue Gebäude handelt.
Diese
Regeln kennen wir aus Deutschland und auch die Niederlande haben ein
Gesetz, das diesen Tatbestand mit einer Abgabe versieht. Dort wird die
Abgabe als overdrachtbelasting (Übertragungssteuer) bezeichnet.
Da
es ab Januar 2021 für diese Übertragungssachverhalte gravierende
Änderungen gibt, wollen wir uns heute einmal mit einigen tragenden
Grundregeln, dem praktischen Vollzug und den Änderung befassen und Ihnen
Handlungsempfehlungen mit auf den Weg geben.
Grundregeln der Grunderwerbsteuer in den Niederlanden
Steuertatbestand
ist der Übergang des unbeweglichen Eigentums oder Rechtes am
unbeweglichen Eigentum. Bezogen auf den Immobilienkauf bedeutet dies,
dass die Grunderwerbsteuer mit der Unterschrift beim niederländischen
Notar ausgelöst wird.
Besteuert wird der Kauf und die Schenkung unter Lebenden von Immobilien.
Freigestellt sind z.B. Verteilungen aus einer Erbengemeinschaft oder sonstigen Eigentümergemeinschaft.
Bei
Erwerb von neuen Immobilien oder dem Kauf einer Parzelle mit
gleichzeitigem Vertrag zur Bebauung dieser Parzelle gibt es Kollisionen
mit der Umsatzsteuer, die vorher selektiert und für Sie vorteilhaft
beraten werden müssen, auch was die Kaufpreishöhe angeht. Diese
Problematik kann im Rahmen dieses Beitrages nicht abgehandelt werden.
Sie sollten aber wissen, dass dort zwingend eine individuellen Klärung
notwendig ist.
Maßstab für die Steuer ist zumindest die Höhe der Gegenleistung und bei einer Schenkung der Verkehrswert.
Änderungen ab dem 1. Januar 2021
Ab
dem 1.1. 2021 gelten neue Steuersätze. Bislang galt für Wohnungen ein
Satz von 2%. Nunmehr werden die Tarife abhängig von der Art der Nutzung
durch den Eigentümer und dem Alter der Person des Erwerbers
differenziert.
- Eine Wohnung, die den Lebensmittelpunkt für den Eigentümer darstellt wird mit 2% Grunderwerbsteuer belastet.
- Eine
derartige Wohnung für Personen, die sogenannte "Starter" sind, also
erstmals eine im Eigentum stehende Wohnung haben und jünger als 35 Jahre
sind, kann grunderwerbsteuerfrei übertragen werden.
- Sonstige Wohnungen und Häuser werden mit 8% (ab 2023 mit 10,4%) belastet.
Beginnen
wir einmal mit der letzten Gruppe: Darin dürften sich wohl alle
gewöhnlichen Ferienhaus-oder Zweitwohnungskäufe wiederfinden. Gegenüber
den Tarifen in NRW mit 6,5% würde sich die niederländische Abgabe dann
nochmals als erhöht darstellen. Dies muss bei den Preisverhandlungen und
etwaigen Angeboten berücksichtigt werden. Ggf. Sollten Sie auch unter
der Klausel v.o.n. (vrij op naam) kaufen, wobei dann der Verkäufer die
Steuer tragen würde, im Gegensatz zur Klausel k.k. (kosten koper).
Die
Gruppe mit dem jungen Starter könnte vor allem auch auf deutsche
Studenten in den Niederlanden passen, denen die Eltern eine Immobilie
kaufen. Das müsste aber zivilrechtlich und einkommensteuerlich gut
geprüft werden, vor allem auch, was die Zeit nach der Studienzeit
angeht.
Die verbleibende Gruppe mit 2% würde auf
Rentner zutreffen können, die dort aber dann den Lebensmittelpunkt haben
müssen. Das hat aber weitere zivilrechtliche, erbschaftsteuerliche und
einkommensteuerliche Folgen, die vorher gut erwogen sein wollen.
Wer zahlt wann die Grunderwerbsteuer?
Der
Notar führt ab und erstellt auch die entsprechende Steueranmeldung. Er
wird die Steuer vor dem Tage der notariellen Beuurkundung entweder beim
Verkäufer oder beim Käufer (bei der Klausel k.k.) anfordern.
Wieviel und bei wem er anfordert, hängt von dem Ergebnis Ihrer vorherigen Verhandlungen und Gestaltungsüberlegungen ab.
Dabei sind wir gerne behilflich.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.