Sie beabsichtigen, ein Ferienhaus in Holland zu kaufen? Unterschreiben Sie nur gut informiert!
Wir prüfen Ihre Verträge und erstellen steuerliche Konzepte. Damit anschließend kein böses Erwachen droht!
Sie überlegen ein neues Ferienhaus in einem Ferienpark in den Niederlanden zu kaufen?
Dann sollten Sie Reservierungsbestätigungen oder was Ihnen vielleicht
als Vorvertrag erscheint nur gut informiert unterschreiben, auch wenn
Sie vom Parkentwickler bei sog. “open huis” oder “verkoopdagen” als
halbverbindliche Dokumente präsentiert werden. Denn in den Niederlanden
haben diese Erklärungen einen weitaus höheren Verbindlichkeitsgrad als
in Deutschland, auch ohne Notar.
Wir sind für Sie da!
Gern besprechen wir Ihren
spezifischen Fall mit Ihnen. Und wenn es dringend ist, sind wir auch
nach Büroschluss für Sie unter
0171-7888120 erreichbar.
Damit Sie auf der sicheren Seite sind: Verzichten Sie nicht auf eine rechtliche und steuerliche Erstberatung
Unser Team aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und
Steuerfachangestellten betreut Privatleute und Unternehmen individuell
und persönlich, auch über die Landesgrenzen hinweg. Seit mehr als 15
Jahren sind wir in der grenzüberschreitenden Beratung für die
Niederlande tätig, spezialisiert auf die Betreuung deutscher
Ferienhauseigentümer. Dabei beraten wir in allen steuerlichen und
rechtlichen Angelegenheiten rund um das Ferienhaus im Ausland.
Die wichtigsten Punkte zum Hauskauf in den Niederlanden finden Sie hier in unserem Video
Was Sie (kurzgefasst) beim Kauf eines neuen Ferienhauses in Holland beachten sollten
Ohne Notar verbindlich:
In den Niederlanden bedarf es zum verbindlichen Kauf einer Immobilie
keiner notariellen Form. Schriftform ohne Notar reicht aus.
Gewährleistung: Die Gewährleistungsregeln weichen von denen in Deutschland ab.
Beschränkungen durch Parkstruktur:Ihre
Eigentumsrechte sind durch die Parkstruktur eingeschränkt, sowohl, was
die Eigennutzung, als auch die Vermietung und die spätere Veräußerung
betrifft.
Steuerliche Registrierung:
Bevor Sie ein neues Objekt kaufen oder bestellen, müssen Sie bei
Vermietungsabsicht Ihre umsatzsteuerliche Registrierung beantragt haben.
Einkommensteuer:
Die Einkommensteuer wird in den Niederlanden auf Grund fiktiver Gewinne
errechnet. Die Merkmale für deren Berechnung, werden durch die Wahl
Ihrer Finanzierung oder der Anzahl der Eigentümer für die Zukunft
entscheidend beeinflusst.
Überlegungen zum spezifischen Ferienhaus
Nutzung: Wozu soll die Immobilie genutzt werden? Reine Eigennutzung, Eigennutzung mit Kostendeckung durch Vermietung, oder Anlageobjekt?
Steuerliche Regelungen: Welche Kosten kommen hier auf Sie zukünftig zu?
Parkstruktur: Welche zivilrechtliche Parkstruktur ist vorhanden? Was bedeutet dies zukünftig materiell und immateriell?
Rentabilität: Beinhalten die Rentabilitätsberechnungen des Vertriebs die Einschränkungen, die sich aus der Parkstruktur ergeben?
Risiken bei Neubauobjekten: Welche Risiken bestehen bei der Erschließung des Parks und dem Bau der Häuser?
Wir beraten Sie
Wir beraten Sie
zu allen Aspekten rund um den Hauskauf in den Niederlanden. Wir prüfen
Verträge, erstellen steuerliche Konzepte, erledigen beim Ankauf und
später alle steuerlichen Pflichten für Sie, begleiten Sie auf Wunsch
beim Ankaufsvorgang oder erledigen diesen vollständig für Sie.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Erstberatung oder ein erstes Kennenlerngespräch!
Sie
stehen unter zeitlichem Druck beim Immobilienkauf? Wir sind auch nach
Büroschluss und am Wochenende über unsere Notfallnummer (0171-7888120)
für Sie da.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.