Hauskauf in Holland – Umsatzsteuer
Beim Kauf eines Ferienhauses in Holland, insbesondere eines Neubaus, werden Sie wahrscheinlich mit der Frage nach der BTW (Umsatzsteuer)
konfrontiert. Diese kann bereits im Kaufpreis inbegriffen sein oder mit
21% noch auf den Kaufpreis aufgeschlagen werden.
Kaufen
Sie eine Neuimmobilie in den Niederlanden und planen Sie, diese
zumindest teilweise zu vermieten, kann die Umsatzsteuer vom Finanzamt
zurückverlangt werden. Auch bei gebrauchten Immobilien sollten Sie die
Umsatzsteuerthematik nicht aus den Augen lassen – selbst oder gerade
dann, wenn Sie nicht vermieten wollen, da hier zusätzliche Kosten auf
Sie zukommen können.
Umsatzsteuererstattung – Voraussetzungen
Die Erstattung der BTW knüpft an zwei Bedingungen an:
1. Es muss sich um eine Neuimmobilie handeln.
2. Die Zuordnung zum Unternehmervermögen muss rechtzeitig vorgenommen werden.
Zu
1) Nach niederländischem Umsatzsteuerrecht ist eine Immobilie dann neu,
wenn die erste Ingebrauchnahme nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
Die erste Ingebrauchnahme ist schon während der
Kaufvertragsverhandlungen zu problematisieren und genau zu untersuchen.
Ggf. muss man sich vom Verkäufer eine entsprechende Zusicherung geben
lassen.
Zu 2) Die Zuordnung zum
Unternehmervermögen kann insbesondere in zweierlei Weise geschehen. Zum
einen kann schon während der Vertragsverhandlungen die umsatzsteuerliche
Registrierung beim Finanzamt beantragt werden. Diese Methode empfehlen
wir und sind Ihnen gerne dabei behilflich. Zum anderen ist die letzte
Gelegenheit für die Zuordnung zum Unternehmervermögen der Notarvertrag.
Spätestens in der notariellen akte van levering muss der Käufer
also zum Ausdruck bringen, dass er die Immobilie zu unternehmerischen
Zwecken, d.h. zur Vermietung, erwerben möchte.
Auswirkungen auf die Nutzungsphase
Sind
beide Erfordernisse erfüllt, besteht Anspruch auf
Umsatzsteuererstattung durch den niederländischen Fiskus. Dieser wird
sodann die unternehmerische Nutzung für einen Zeitraum von 10 Jahren
überwachen, wobei für jedes Kalenderjahr der Nichtnutzung, oder der
gegenüber den Angaben im Antragsformular verminderten Nutzung, eine
Korrektur der Umsatzsteuer stattfindet. Diese Korrektur ist dann jeweils
zeitanteilig beschränkt.
Beispiel: Hat der Käufer
im Erfassungsformular des niederländischen Belastingdienst angegeben,
er werde zu 100% vermieten und er vermietet im Jahr 5 nur zur Hälfte,
d.h., das Verhältnis zwischen Fremdnutzung und Eigennutzung beträgt
jeweils 50%, dann wird er in diesem Jahr 5 die zeitanteilige
Umsatzsteuer für 1/10 des Gesamtbetrages um 50% korrigieren müssen. Er
wird also 1/20 der von ihm ursprünglich gezogenen Umsatzsteuer an den
Fiskus zurückerstatten müssen.
Wo Anschaffungen tätigen?
Im
Zusammenhang mit dem Erwerb eines Ferienhauses taucht in
umsatzsteuerlicher Richtung auch immer wieder die Frage auf, wo neue
Möbel oder Gegenstände, die verbaut werden sollen, am besten gekauft
werden. Diese Frage ist rein wirtschaftlich und nicht in erster Linie
umsatzsteuerlich zu beantworten. Zu beachten ist allerdings, dass von
der laufenden niederländischen Umsatzsteuerlast nur niederländische und
nicht deutsche Umsatzsteuer abgezogen werden kann. Dennoch kann eine
Beschaffung in Deutschland sinnvoll sein, wenn die Beschaffung in den
Niederlanden auch unter Berücksichtigung des Abzugs der niederländischen
Umsatzsteuer teurer ausfällt als in Deutschland.
Gebrauchte Immobilien, die bisher vermietet wurden
Bei
gebrauchten Immobilien, die bislang vermietet wurden, ist die Situation
häufig so, dass umsatzsteuerrechtlich der Erwerb seitens des Käufers
als Erwerb eines Unternehmens des Verkäufers angesehen wird. Damit tritt
der Käufer umsatzsteuerlich in die Fußstapfen des Verkäufers, er muss
also ggf. die Vorsteuerberichtigungsperiode von 10 Jahren, die der
Verkäufer durch den Abzug der Umsatzsteuer beim Ankauf eröffnet hat,
gegen sich gelten lassen.
Auch aus diesem Grunde
empfiehlt sich eine gründliche Prüfung rechtlicher und steuerlicher
Fragen in Ihnen vom Makler vorgelegten Kaufvertragsentwürfen. Soweit es
sich um steuerliche Fragen handelt, sind auch unter Berücksichtigung der
derzeitigen angespannten Marktlage die Verkäufer in der Regel bereit,
entsprechende, den Käufer entlastende, Bestimmungen in das Vertragswerk
einformulieren zu lassen.
Auch ertragsteuerliche Weichen sind in Erwerbsphase zu stellen
Schließlich
möchten wir noch darauf hinweisen, dass der Kauf eines Ferienhauses in
den Niederlanden nicht auf umsatzsteuerliche Fragen beschränkt ist. Hier
werden in der Erwerbsphase ganz entscheidend auch die
ertragsteuerlichen Bedingungen für die kommende Besitzzeit ein für alle
Mal geregelt. Daneben sind auch zivilrechtliche Fragestellungen
grundsätzlich zu regeln.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.