Wir beraten Sie
Vom Kauf, über Nutzungsphase bis zur Veräußerung – unser Team berät Sie zu allen steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen rund um die Ferienimmobilie in den Niederlanden.
In vielen niederländischen Gemeinden bestehen seit einigen Jahren Satzungen, welche Nutzungsbeschränkungen für Häuser in ausgewiesenen Gebieten aufstellen (gebruijksverordening tweede woning). Hier wird bestimmt, dass Wohnhäuser nur noch zum permanenten Wohnen genutzt werden dürfen, also nicht mehr zu rekreativen Zwecken. Vor allem in den touristisch geprägten Ortschaften in Zeeland gibt es eine Vielzahl dieser Bestimmungen.
Dies betrifft zumeist die Ortskerne der Gemeinden, da hier einer Entvölkerung außerhalb von Ferienzeiten entgegen gewirkt werden soll. Wurde das Haus vor Erlass der Nutzungsbeschränkung als Ferienhaus genutzt, gilt ein gewisser Bestandsschutz. Hier kommt die Beschränkung erst beim Verkauf oder Vererben zum Tragen, wobei bei der Vererbung an bestimmte Verwandtschaftsgrade eine einmalige Weitergabe der Ausnahmeregelung möglich sein kann. Hier ist die maßgebliche Satzung vor einem Verkauf oder vor einer erbrechtlichen Gestaltung zu prüfen. Im Falle eines Verkaufes ist der Erwerber auf diese Bestimmung hinzuweisen.
Andersherum gilt in der Regel für Ferienhäuser in Ferienparks und Anlagen Ferienappartements, dass ein permanentes Wohnen dort nicht erlaubt ist. Auch hier wird eine solche Verwendung der Eigentümer nur bei Altfällen weiterhin geduldet, so dass eine permanente Nutzung als Ferienhaus weiter möglich ist, wenn dieses beim Erlass der Verordnung bereits der Fall gewesen ist. Auch hier kommt die Beschränkung erst beim Verkauf oder Vererben zum Tragen.
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