DBA Deutschland Niederlande: Wo zahle ich Steuern?
Wer in einem anderen Land Grundbesitz erwirbt, begibt sich hinsichtlich der rechtlichen und steuerlichen Behandlung der Immobilie in eine zweite Rechtssphäre. Im Steuerrecht tritt insoweit eine beschränkte Steuerpflicht neben die unbeschränkte Steuerpflicht des Landes, in welchem der Immobilieneigentümer seinen Hauptwohnsitz hat. Internationale Verträge in Form von Doppelbesteuerungsabkommen verhindern hierbei eine Doppel- bzw. Nichterfassung von Besteuerungssachverhalten, indem sie das Besteuerungsrecht für einen Sachverhalt einem Staat zuweisen. Bei Immobilien ist dies regelmäßig der Staat, in dem die Immobilie liegt (Belegenheitsstaat). Ungeachtet dessen kommt es durch das Hauseigentum häufig zu unmittelbaren oder mittelbaren Rückwirkungen in die Rechtssphäre des Herkunftslandes.
Informationsaustausch und Kontrollmitteilungen
Viele
Landsleute, die die Landesgrenze zu den Niederlanden mit dem Ziel ihres
Ferienhauses überschreiten, sind der Auffassung, dass sie ab der
Landesgrenze mit dem deutschen Fiskus nichts mehr zu tun haben. Dies war
und bleibt ein gravierender Irrtum, auch wenn in der Vergangenheit in
Folge der Passivität der deutschen Finanzbehörden der Eindruck entstehen
konnte, diese interessierten sich nicht für Besteuerungssachverhalte
jenseits ihrer eigenen Verwaltungshoheit.
Immer wieder
haben wir Einwände zur Kenntnis nehmen müssen, dass die deutschen
Finanzbehörden sich doch um Besteuerungssachverhalte in den Niederlanden
überhaupt nicht kümmern werden. Oft wird auch vermutet, der deutsche
Fiskus habe dort keinerlei Zuständigkeiten mehr. Auch wenn dies der
Eindruck in der Vergangenheit gewesen sein sollte, so müssen wir doch
zumindest ab der nahen Zukunft davon ausgehen, dass die deutschen
Finanzbehörden ihre Ansprüche auch außerhalb der Landesgrenzen
befriedigen werden. Ein erster Einstieg hierzu war die Übereinkunft der
europäischen Finanzminister über die Versendung von Kontrollmitteilungen
bei Besteuerungssachverhalten im Bereich der Kapitaleinkünfte.
Grundsätzlich werden solche Kontrollmitteilungen der Mitgliedsstaaten
aber auch bei Immobilientransaktionen praktiziert.
Es
wäre ein Trugschluss zu glauben, dass ausgerechnet bei den viel
werthaltigeren Immobilien der deutsche Finanzminister kein Interesse an
ausländischen Sachverhalten hätte. Dies gilt umso mehr, als hier die
Informationsgewinnung und der Informationsaustausch in Folge der
erstmaligen landesweiten Erfassung von Immobilien in den Niederlanden im
Zusammenhang mit der Änderung des niederländischen
Einkommensteuersystems mit einfachen Mitteln zu bewerkstelligen
erscheint.
Steuern in den Niederlanden
Auch
der niederländische Staat ist begehrlich. Dies erfahren viele deutsche
Hauseigentümer erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2001. Viele können
oder wollen nicht begreifen, dass die Selbstnutzung des Ferienhauses
Einkommensteuer in den Niederlanden zur Folge hat. Auch unser Gastland
hat keine Steueransprüche mehr zu verschenken.
Lediglich bei der
Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Ferienobjekte in den Niederlanden
macht der niederländische Staat von seinem Besteuerungsrecht keinen
Gebrauch mehr. Hier wurde die beschränkte Steuerpflicht für
Steuerausländer abgeschafft.
Doppelbesteuerung?
Der deutsche Ferienhauseigentümer
sieht sich demnach zunächst einer Doppelbesteuerung gegenüber. Die
Folgen dieser Doppelbesteuerung sind im Bereich der Einkommensteuer
gemildert. In der Umsatzsteuer findet keine Doppelbesteuerung statt, da
es keine kollidierenden Besteuerungsrechte gibt. Eine echte
Doppelbesteuerung fand hingegen bis 2009 bei der Erbschaft- und
Schenkungsteuer statt. Ab 2010 ist in den Niederlanden die
Erbschaftsteuer für Steuerausländer abgeschafft worden.
Häufig
wird von deutschen Eigentümern der Fehler gemacht, niederländische
Besteuerungsprobleme mit einem Blick auf das eigene Steuerrecht zu
lösen. Derartige Ansätze haben allenfalls bei der Umsatzsteuer eine
Chance, das richtige Ergebnis zu treffen. Ansonsten müssen wir
festhalten, dass insbesondere bei der Einkommensteuer jedes Land eine
eigene Besteuerungsgeschichte und Besteuerungskultur hat, die das
Ergebnis jahrzehntelanger Auseinandersetzungen von Interessengruppen,
politischen Koalitionen wechselnder Zusammensetzung und vielfach
unterschiedlicher Besteuerungszwecke (Wirtschaftspolitik und
Sozialpolitik) ist. Darüber hinaus ist das Einkommensteuerrecht auch
insbesondere ein Spiegel der teilweise soziologisch unterschiedlichen
Entwicklung in beiden Ländern. Es ist deswegen verfehlt, niederländische
Sachverhalte mit deutschen Maßstäben zu messen. Dies gilt im Übrigen
auch für andere Lebensbereiche.
Eine Steuerharmonisierung
hat es bislang auf europäischer Ebene lediglich im Bereich der
Umsatzsteuer gegeben. Harmonisierung bedeutet jedoch nicht Gleichklang.
So finden wir bei der Umsatzsteuer in Teilen erheblich unterschiedlicher
Regelungen, was weiter unten noch darzustellen sein wird. Die sonstigen
Steuern sind nicht harmonisiert und bieten deswegen einen guten
Nährboden für Besteuerungsfallen, weil der Ferienhauseigentümer mit für
ihn ungewöhnlichen Regelungen des Gastlandes oder Fernwirkungen des
deutschen Fiskus nicht rechnet.
Das Entdeckungsrisiko für
Steuersünder muss in beiden Ländern und über die Grenze hinweg aufgrund
der bereits angesprochenen zentralen Erfassungen des Immobilienbesitzes
als ausgesprochen hoch angesehen werden.
Wir beraten Sie gerne
Die
bisherigen Ausführungen waren nicht dazu bestimmt, dem Leser wegen
Besteuerungsproblemen die Freude an seinem Ferienhaus zu nehmen.
Besteuerungsprobleme sind in der Regel lösbar, zumindest jedoch in ihrer
Wirkung abzumildern. Auch können bei rechtzeitigem Erkennen
Besteuerungsfallen vermieden werden.
Mit dieser
Zielsetzung arbeiten wir mit unseren Mitarbeitern auch an Steuerfällen
der vorliegenden Art. Dies wird uns durch bestehende Kooperationen mit
niederländischen Kollegen und Notaren erleichtert. Dennoch betrachteten
wir unsere Arbeit insbesondere in der Anfangszeit in gewissem Umfang als
Pioniertätigkeit, da sich insbesondere mit grenzüberschreitenden
Steuerproblemen in diesem Bereich bislang nur wenige Fachleute befasst
haben.
Niederländische Fachliteratur zu diesem
Teilaspekt ist so gut wie nicht existent, da es erwartungsgemäß nur
wenige deutsche Leser für in niederländischer Sprache verfasste
Steuerliteratur geben dürfte. Gerichtsentscheidungen sind für den
Bereich der Erbschaftsteuer von in Deutschland wohnenden Erblassern, den
Bereich der Bewertung von Ferienhäusern und für den Bereich der
Umsatzsteuer existent. Im Übrigen lässt sich die Anzahl der
gerichtlichen Entscheidungen für die genannten Bereiche in der Regel an
einer bis zwei Händen abzählen, wobei Steuerexperten deutscher
Provenienz nicht bekannt sind.
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