Ferienhaus Niederlande

Ferienhaus in Holland? Abgabe von Steuerererklärung(en) in den Niederlanden ist Pflicht.

Wir erledigen das für Sie und helfen Ihnen, Steuern zu sparen.

Als Eigentümer eines Ferienhauses in den Niederlanden sind Sie verpflichtet, dort zumindest eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Bei Vermietung ist auch eine Umsatztsteuererklärung nötig.


Viele Landsleute kümmern sich nach wie vor nicht um diese Pflicht und hoffen, dass alles gut geht. Oder aber sie haben Probleme in der Kommunikation mit niederländischen Helfern in Steuersachen oder dem niederländischen Finanzamt selbst. All dies befreit sie nicht von der Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen.

Achtung: Die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen besteht auch für Chalets und Mobilheime.

Auch als Besitzer eines Chalets oder Mobilheims in Holland sind Sie in den allermeisten Fällen verpflichtet, in den Niederlanden eine Steuererklärung abzugeben. In der Praxis sind die meisten Chalets und Mobilheime der dortigen Rechtsprechung zu Folge als unbewegliche Sachen anzusehen. Hieraus resultiert eine Besteuerung gemäß den Maßgaben des niederländischen Steuerrechts.

Wichtig: Bei richtiger Gestaltung lässt sich die Steuerlast in den Niederlanden stark senken bzw. ganz vermeiden.

Niederländische Steuererklärungen vom deutschen Steuerberater und Fachmann für die Ferienimmobilie in Holland:


Kontaktieren Sie uns jetzt und stellen Sie die Weichen für das nächste Jahr richtig.

Verpassen Sie nicht die Abgabefristen für das Steuerjahr 2022:

Umsatzsteuer: 31.3.2023

Einkommensteuer: 01.07.2023

Stichtag für die Bewertung der Immobilie für das Einkommensteuerjahr 2022: 1.1.2023

Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns zur Erstellung Ihrer Steuererklärungen und zum Ausloten von Steuersparpotentialen auf.

Steuererklärung für Ihr Ferienhaus in den Niederlanden? Die wichtigsten Punkte finden Sie in unserem Video.

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Was Sie (kurzgefasst) zur Steuererklärung für Ihr Ferienhaus in Holland wissen sollten:

  1. Die Niederlande sind für die Erhebung der Einkommensteuer aus dem Ferienhaus zuständig.
  2. Bei richtiger Gestaltung des Erwerbs der Immobilie lassen sich Einkommensteuerzahlungen verringern oder ganz vermeidern. Das gilt auch bei späteren Erwerben im Kreise der Familie.
  3. Die Selbstnutzung ist in den Niederlanden einkommensteuerbar.
  4. Selbstnutzung und Fremdnutzung werden im Einkommensteuerrecht der Niederlande gleich behandelt.
  5. Vermieten Sie, geben aber keine Einkommensteuererklärung in den Niederlanden ab, müssen Sie nach den Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) diese Einkünfte nach deutschem Recht in Deutschland deklarieren.
  6. Unterlassen Sie dies, begehen Sie in den Niederlanden und in Deutschland eine Steuerhinterziehung.
  7. Das Entdeckungsrisiko wächst von Jahr zu Jahr. Die niederländischen Behörden starten in unregelmäßigen Abständen Kontrollmitteilungskampagnen mit Ihren deutschen Kollegen.
  8. Die Umsatzsteuer aus Vermietungen ist ebenfalls in den Niederlanden zu erklären.
  9. Die vorgenannten Deklarationspflichten in den Niederlanden gelten in vielen Fällen auch für dort gelegene Chalets.

Wir erledigen Ihre Deklarationspflichten und entwickeln Steuersparmodelle.

Unser Team aus Steuerberatern, Rechtsanwälten und Steuerfachangestellten betreut Privatleute und Unternehmen individuell und persönlich, auch über die Landesgrenzen hinweg. Seit nun 20 Jahren sind wir in der grenzüberschreitenden Beratung für die Niederlande tätig, spezialisiert auf die Betreuung deutscher Ferienhauseigentümer. Dabei beraten wir in allen steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten rund um das Ferienhaus im Ausland.


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