Wir beraten Sie
Vom Kauf, über Nutzungsphase bis zur Veräußerung – unser Team berät Sie zu allen steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen rund um die Ferienimmobilie in den Niederlanden.
Für selbständige Unternehmer und Freiberufler besteht sogar die Möglichkeit, das Ferienhaus für die Versteuerung der beruflichen Einkünfte zu verwenden. Über eine Verlagerung gewisser Teile Ihrer Einkünfte in Deutschland in Ihr Ferienhaus können Sie von den niedrigen Eingangssteuersätzen in den Niederlanden profitieren. Gleichzeitig müssen Sie diese Teile Ihrer Einkünfte nicht mehr in Deutschland versteuern. Um dies zu ermöglichen, müssen die Voraussetzungen des Doppelbesteuerungsabkommens geschaffen werden, welches dieses für eine derartige Steuerverlagerung vorsieht.
Das Modell eignet sich insbesondere für Freiberufler, die ihre Tätigkeit nicht zwingend am Leistungssubstrat in Deutschland erbringen müssen. Auch die Erzielung gewerblicher Einkünfte kommt in Betracht. Hier ergibt sich sogar die Möglichkeit, über die Konzipierung einer Kommanditgesellschaft mit Niederlassung in den Niederlanden den beschriebenen Effekt durch Zuweisung von Einkünften an mehrere Kommanditisten zu vervielfachen.
Vom Kauf, über Nutzungsphase bis zur Veräußerung – unser Team berät Sie zu allen steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen rund um die Ferienimmobilie in den Niederlanden.
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