WOZ-Wert
Im niederländischen Steuerrecht spielt bei der Belastung von Immobilien der so genannte WOZ-Wert eine zentrale Rolle (waardering onroerende zaken). Dieser wird seit 2007 jährlich durch die Gemeinden festgesetzt, welche ebenfalls ihre kommunalen Steuern und Abgaben hieran knüpfen. Dies sind neben der niederländischen Grundsteuer (OZB, onroerende zaak belasting) meist Abgaben für Kanalisation und Hausmüll. Die Bekanntgabe des WOZ-Wertes erfolgt in vielen Gemeinden meist in einem kombinierten Abgabebescheid, so dass über die Festsetzung des Wertes kein eigenständiger Bescheid mehr ergeht. Seit 2001 verwendet das Königreich der Niederlande diesen Wert auch für die Besteuerung von Zweitwohnsitzen im Rahmen der jährlichen Einkommensteuer.
Seiner Art nach ist der WOZ-Wert ein Verkehrswert, welcher in einem Vergleichswertverfahren festgestellt wird. Bewertungsmaßstab ist der Übertragungswert des vollen unbelasteten Eigentums in gebrauchsfähigem Zustand. Bei Baumängeln, die die Gebrauchsfähigkeit mindern, hat der Hohe Rat der Niederlande Abzüge zugelassen. Der Bewertungsstichtag liegt ein Jahr vor dem sich anschließenden Bewertungszeitraum, so dass z.B. für das Steuerjahr 2009 die Wertfestsetzung für den 01.01.2008 maßgeblich ist. Zur Ermittlung des Hauswertes werden tatsächlich verkaufte Vergleichsobjekte herangezogen.
Über dem festgestellten Wert wird ein mit Rechtsmitteln angreifbarer Grundlagenbescheid erlassen, der innerhalb der Rechtsmittelfrist gesondert angegriffen werden muss, ansonsten wird dieser auch für die Einkommensteuer rechtskräftig. Häufige Streitpunkte bei der Bewertung sind bestehende Erbpachtrechte, die Mitbewertung von Mobiliar oder sonstigen Sonderleistungen bei den Vergleichsobjekten und objektive bauliche Abweichungen von dem Vergleichsobjekt.
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