Seiner Art nach ist der WOZ-Wert ein Verkehrswert, welcher in einem Vergleichswertverfahren festgestellt wird. Bewertungsmaßstab ist der Übertragungswert des vollen unbelasteten Eigentums in gebrauchsfähigem Zustand. Bei Baumängeln, die die Gebrauchsfähigkeit mindern, hat der Hohe Rat der Niederlande Abzüge zugelassen. Der Bewertungsstichtag liegt ein Jahr vor dem sich anschließenden Bewertungszeitraum, so dass z.B. für das Steuerjahr 2009 die Wertfestsetzung für den 01.01.2008 maßgeblich ist. Zur Ermittlung des Hauswertes werden tatsächlich verkaufte Vergleichsobjekte herangezogen.
Über dem festgestellten Wert wird ein mit Rechtsmitteln angreifbarer Grundlagenbescheid erlassen, der innerhalb der Rechtsmittelfrist gesondert angegriffen werden muss, ansonsten wird dieser auch für die Einkommensteuer rechtskräftig. Häufige Streitpunkte bei der Bewertung sind bestehende Erbpachtrechte, die Mitbewertung von Mobiliar oder sonstigen Sonderleistungen bei den Vergleichsobjekten und objektive bauliche Abweichungen von dem Vergleichsobjekt.