Im Detail: Das Ferienhaus in den Niederlanden vererben oder verschenken
Was gilt es zu beachten, wenn das Ferienhaus in den Niederlanden vererbt oder verschenkt wird? In diesem Artikel haben wir zivilrechtliche und steuerliche Aspekte in den Niederlanden und Deutschland für Sie zusammengefasst.
Schenkung - Zivilrechtliche Gesichtspunkte
Für den
Schenkungsvertrag ist niederländisches Recht anwendbar. Dieses bestimmt,
dass für den Schenkungsvertrag über ein Haus notarielle Form
erforderlich ist.
Sind Minderjährige an dem
Rechtsgeschäft beteiligt, ist zu beachten, dass die Regeln über die
gesetzliche Vertretung oder Betreuung sich nach deutschem Recht
bestimmen. Es ist deswegen im Einzelfall zu prüfen, ob nach deutschem
Recht ein Betreuer bestellt werden muss.
Vererbung - Zivilrechtliche Gesichtspunkte
Zur
Umschreibung des Eigentums an der Immobilie ist ein beschränkt
gegenständlicher niederländischer Erbschein ("verklaring van erfrecht")
notwendig. Dieser wird bei einem niederländischen Notar aufgrund der
nach deutschem Recht zu beurteilenden Erbfolge erstellt. Hat der
Erblasser gemeinsam mit einer anderen Person die Ferienimmobilie zu
Miteigentum erworben, so taucht häufig das Problem auf, dass in den
Erwerbsurkunden der niederländischen Notare der Bruchteil des
Miteigentums nicht ausgeführt ist.
Das Recht der
niederländischen Gütergemeinschaft und deren Auseinandersetzung von
Todes wegen kommen nicht in Betracht, da das niederländische Güterrecht
(Gütergemeinschaft) in Folge der Bestimmungen des Haager Übereinkommens
und den hierzu ergangenen nationalen Bestimmungen nicht zur Anwendung
kommt (Artikel 15 EGBGB): Zwar ist den Ehegatten nachgelassen, für
unbewegliches Vermögen das Recht des Lageorts zu bestimmen, davon
Gebrauch zu machen, kann jedoch nur in bestimmten
Ausnahmekonstellationen empfohlen werden, die im Einzelnen beraten
werden müssen.
Besonders zu beachten ist die
Erbschaftsteuer in Deutschland. Im Todesfall trifft oft der Fall zu,
dass das gesamte Vermögen in der Bundesrepublik Deutschland und das nach
deutschen Maßstäben zu bewertende Vermögen in den Niederlanden die
Freibetragsgrenzen überschreiten. Hier muss durch rechtzeitige
Gestaltung und unter Ausnutzung des Zehnjahreszeitraumes, möglicherweise
auch unter ergänzender Ausnutzung der wertbeschränkenden Regeln der
Bewertung des Betriebsvermögens eine individuelle Gestaltung gefunden
werden.
Erbschaftsteuer Niederlande, "Recht van overgang"
Erbschaftssteuerreform 2010
Hinsichtlich
unentgeltlicher Vermögensübergänge (Vererben und Verschenken) ist auf
eine grundlegende Reform des Steuerechts in den Niederlanden
hinzuweisen. Mit Wirkung zum 01.01.2010 haben die Niederlande im Zuge
einer Reformierung ihres Erbschaftsteuergesetzes die beschränkte
Steuerpflicht für Steuerausländer hinsichtlich bestimmter Vermögensgüter
(u.a. unbewegliches Vermögen) abgeschafft. Für Altfälle vor dem
01.01.2010 gilt weiterhin die im Folgenden beschriebene Besteuerung.
Hier ist auf den genauen Zeitpunkt des Erbfall oder notarieller
Schenkungsvertrag abzustellen. Übergangsregelungen sind im Gesetz nicht
vorgesehen.
Es bleibt allerdings hinsichtlich
der Auslandsimmobilie weiterhin bei der unbeschränkten Steuerpflicht im
Wohnsitzstaat. Da keine anrechenbare ausländische Erbschaftsteuer mehr
vorliegt, ist diese vollständig in Deutschland steuerbar.
Schenkungsteuer Niederlande
Die oben genannte Reform
gilt auch für unentgeltliche Vermögensübergänge durch Schenkungen. Diese
waren bis zum 01.01.2010 hinsichtlich unbeweglichem Vermögen für
Steuerausländer gleichlaufend mit dem „recht van overgang“ steuerbar.
Auch diese Besteuerung wurde nun ersatzlos abgeschafft. Dies bedeutet
jedoch nicht, dass Schenkungen in den Niederlanden damit steuerfrei
wären: Die früher geltende Befreiung des Eigentumsüberganges durch
Schenkung von der Grunderwerbsteuer ist mit der Steuerreform gestrichen
worden. Damit unterliegen unentgeltliche Übertragungen zu Lebzeiten der
niederländischen Grunderwerbsteuer von derzeit 2 %. Maßgeblich ist hier
der Verkehrswert zum Zeitpunkt des Überganges. Bei der Vererbung ist die
Befreiung von der Grunderwerbsteuer weiterhin im Gesetz verblieben.
Erbschaftsteuer Deutschland
Die Immobilie unterliegt
grundsätzlich der unbeschränkten Steuerpflicht im Wohnsitzstaat des
Erben oder Erblassers. Ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der
Erbschaftsteuer besteht zwischen Deutschland und den Niederlanden
nicht. Eine ausländische Erbschaftssteuer ist hier nach nationaler
Anrechnungsvorschrift im deutschen Erbschaftsteuerrecht grundsätzlich
anrechenbar. Eine solche ist bei Immobilien für Erbfälle nach dem
01.01.2010 in den Niederlanden nun nicht mehr vorhanden.
Ausländische
Immobilien wurden im deutschen Erbschaftsteuerrecht schon immer nach
dem Verkehrswert zum Todeszeitpunkt bewertet. Nach der deutschen
Erbschaftsteuerreform gilt dieser Bewertungsmaßstab auch für deutsche
Immobilien. Insbesondere Mehrfachimmobilienbesitzer müssen nun durch das
Zusammenspiel der Reformen beider Länder darauf achten, dass die
gesetzlichen Freibeträge nicht überschritten werden. In diesen Fällen
sind vorweggenommen Vermögensübertragungen zu Lebzeiten zu empfehlen,
bei welchen die Auslandsimmobilie eine zentrale Rolle spielen kann.
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