Blitzupdate Ferienhaus Niederlande: Neue Pläne der niederländischen Regierung für die Besteuerung
Wir wollen Ihnen heute ein Blitzupdate zur Änderung der Besteuerung der niederländischen Ferienimmobilie geben.
Die niederländische Regierung hat in der abgelaufenen Woche, am 15.09, ihre Pläne zur Änderung der Besteuerungsregeln für das Kalenderjahr 2021 und die Folgejahre bekanntgegeben.
Danach sind vor allem Änderungen bei der Höhe der Grunderwerbsteuer und bei der Einkommenbesteuerung der laufenden Nutzung der Ferienimmobilie zu erwarten. Die Grunderwerbsteuer soll von 2% auf 8% erhöht werden.
Hintergrund: Wie funktioniert die Einkommensteuer für Ferienimmobilien in den Niederlanden?
Die Änderungen bei der Einkommenbesteuerung verstehen wir besser, wenn wir uns zuvor noch einmal die Struktur des niederländischen Einkommensteuersystems bei der Besteuerung der Erträge und der Selbstnutzung der Ferienimmobilie vergegenwärtigen. Anders als im deutschen Recht wird nicht der tatsächliche wirtschaftliche Erfolg der Immobilie besteuert, vielmehr wird ein fiktiver Erfolg gewinnbesteuert.
Dies geschieht nach der Formel:
Wert der Immobilie
abzgl. Schulden im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie
abzgl. persönlicher Freibetrag
An diesem Differenzbetrag wird sodann die gesetzliche Gewinnerwartung angelegt, diese ist abhängig von der Höhe des zuvor gebildeten Differenzbetrages. Auf den fiktiven Gewinn wird abschließend ein einheitlicher Gewinn von 30 % angelegt.
Geplante Änderungen bei der Einkommenbesteuerung von Ferienimmobilien
Die niederländische Regierung will nunmehr von diesen Eckpunkten drei Größen in ihrer Quantität verändern. Der Vermögensfreibetrag soll von 30.000 € auf 50.000 € je Miteigentümer angehoben werden. Die gesetzliche Ertragserwartung wird bei kleineren Vermögen etwas abgesenkt und bei höheren Vermögen dafür erhöht. Der Einkommensteuertarif wird von 30 % auf 31% erhöht.
Die damit einhergehenden Veränderungen für die verschiedenen Arten von Immobilien, in Qualität und Quantität, werden wir in den nächsten Wochen eingehend analysieren und Sie an dieser Stelle, auf unserer Homepage oder in Einzelberatungen hierüber unterrichten.