Ferienhaus Niederlande

Das Ferienhaus in den Niederlanden als steueroptimierte Kapitalanlage

Wegen der in Verbindung mit der Eurokrise heraufziehenden Inflationsgefahren suchen Kapitalbesitzer vermehrt nach geldwertstabilen Anlagen, die zudem noch eine gute Rendite abwerfen. Neben dem Investment in Unternehmensanteile auf dem Aktienmarkt kommt für die Erreichung des Anlageziels auch verstärkt die Investition in Ferienimmobilien in Betracht.

Zu beurteilen, ob derartige Objekte im Einzelfall inflationssicher sind, ist nicht unsere Aufgabe. Wir beobachten indessen, dass der Wert der Ferienimmobilien in den Niederlanden, insbesondere in den sogenannten Tourismushochburgen in Zeeland, Nordholland und den Waddeneilanden stetig angestiegen ist.


Die steuerlichen Rahmenbedingungen für derartige Objekte sind darüber hinaus konkurrenzlos gut und nähren damit die Nettorendite. Erzielen Sie mit der Immobilie Vermietungsüberschüsse, so werden diese in Deutschland nicht versteuert, da kraft Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht den Niederlanden zusteht und darüber hinaus der deutsche Staat auch nicht über den Umweg des Progressionsvorbehaltes indirekt diese Überschüsse belastet. Diese Gesetzeslage besteht seit 2008.


Durch entsprechende Gestaltungen kann darüber hinaus erreicht werden, dass Sie auch in den Niederlanden keine Einkommensteuer auf Ihre Vermietungseinkünfte zahlen müssen. Damit können Sie im Ergebnis mit der Vermietung der Ferienimmobilie steuerfreie (weiße) Einkünfte erzielen. Im Vergleich dazu müssen Sie auf Unternehmensdividenden zumindest 25 % Einkommensteuer zahlen (Abgeltungsteuer).


Handelt es sich bei der Immobilie um ein Neuobjekt, können Sie darüber hinaus die an die Bauunternehmer gezahlte Umsatzsteuer zurück verlangen (21%).

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