Ferienhaus Niederlande

Forensenbelasting – wie die Steuerlast mindern?

Für Eigentümer von Ferienhäusern in den Niederlanden erlangt die sog. „Forensenbelasting“ immer größere Bedeutung. In einigen Gemeinden beträgt diese Zweitwohnungssteuer mittlerweile bis zu 0,4% des WOZ-Werts der Immobilie. Überlegungen zur Minderung der Abgabe setzen daran an, dass eine Abgabepflicht dann besteht, wenn dem Eigentümer der Immobilie diese für mehr als 90 Tage im Jahr uneingeschränkt zur Eigennutzung zur Verfügung steht.

Folgende Gestaltungsansätze sind denkbar:



Details hierzu erläutern wir im nachfolgenden Video.

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