Nachdem damit der Grundstücksverkehr bei ohnehin schon schwacher Konjunktur weiter beeinträchtigt wurde, wurde jetzt in vielen Fällen Lockerungen beschlossen, über die wir Sie gerne informieren.
Zur steuergünstigen Übertragung in die nächste Generation empfiehlt sich in derartigen Fällen das von uns entwickelte Schenkungs-Darlehensmodell, bei dem zum einen den gemeindlichen Vorschriften bei der unentgeltlichen Übertragung und zum anderen Forderungen des Fiskus zur Anerkennung von Anschaffungsschulden Rechnung getragen wird.