Reform der niederländischen Einkommensteuer
Erste Stufe: wet tegenbewijs( Gesetz über den Gegenbeweis einer niedrigeren tatsächlichen Rendite).
Dieses Gesetz soll bis zum Ende des Frühjahres beschlossen sein und anschliessend durch die Versendung eines Fragebogens( opgaaf werkelijk rendement=OWR) an die Steuerpflichtigen umgesetzt werden. Ist die nach den Kriterien des Gesetzes ermittelte wirkliche Rendite eines Steuerjahres niedriger als die nach den Regeln des Übergangsgesetzes vom Dezember 2022 ermittelte fiktive Rendite, wird die wirkliche Rendite angewendet. Andernfalls bleibt es bei der fiktiven Rendite.
Im Falle zu hoher Vorauszahlungen durch den Vorauszahlungbescheid oder vorläufigen Jahresbescheid( voorlopige aanslag) erfolgt eine Erstattung.
Die Regierung hat Mitte März dem Parlament einen Gesetzesvorschlag übermittelt, den wir nachstehend verlinken https://open.overheid.nl/documenten/8fef2a5e-5e1c-42f2-969f-022fd2c4ef4c/file
und wie folgt erläutern:
Das Gesetz soll in Art. 5.26 bestimmen, dass die wirkliche Rendite aus dem Gesamtbetrag von regulären Vorteilen, Vermögenszuwachs und dem wirtschaftlichen Mietwert(Art. 5.27a) besteht.
Zu den regulären Vorteilen gehört u.a. die aus der Vermietung eines Ferienhauses vereinnahmte Miete( Art. 5.27 Nr.1.b). Abgezogen werden können nur die Zinsen (Art. 5.27 Nr. 2a)
Die Einkünfte aus Vermögenszuwachs werden ermittelt aus der Veränderung vom 31.12. eines Kalenderjahres seit dessen Beginn am 1. Januar( Art. 5.28).
Positive Veränderungen durch „storting“ werden dabei wieder abgezogen.
Eine „storting“ ist die Zuwendung von Kapital auf den Vermögensgegenstand, wobei dieses Kapital nicht der Besteuerung nach Box 3 unterliegen darf.
Für deutsche Hauseigentümer dürfte dieser Nachweis leicht zu führen sein.
Ab dem 1.1. 2026 wird die wirkliche Rendite noch um den wirtschaftlichen Vorteil aus Eigennutzung(Art. 5.27a) ergänzt.
Sollte das Parlament diesen Gesetzesvorschlag beschließen, würden anschliessend die Fragebogen zur tatsächlichen Individualerfassung versendet.
Endgültige Steuerbescheide für die Vorjahre sind danach bis zum Ende des Jahres angekündigt. Wie bereits erörtert werden seit 2022 vom Finanzamt nur vorläufige Bescheide erlassen.
Zweite Stufe: wet werkelijk rendement( WWR).
Der Finanzstaatssekretär hat Mitte März angekündigt, innerhalb von Wochen auch den Vorschlag für die endgültige Regelung der Besteuerung von Privatvermögen(box 3) dem Parlament zuzuleiten. Darauf warten wir noch.
Es wurde die Frage gestellt, wie man sich derzeit als Hauseigentümer verhalten soll.
Der Rat lautet im Allgemeinen: Abwarten bis die endgültige Regelung ersichtlich wird. Das kann frühestens nach dem Kabinettsbeschluss über das Gesetz WWR der Fall sein. Alle Änderungen des Eigentümerstatus rufen auf der Seite des Erwerbers Grunderwerbsteuer von 10,4% hervor. Ausgenommen ist der Erwerb durch Erfall. Für Ehegatten und Kinder gibt es keine Steuerbefreiungen.
Gegebenenfalls muss danach schnell reagiert werden, falls die Vermögenszuwachsbesteuerung unverändert als endgültiges Regelungsinstitut eingeführt wird.
Hierfür ist aber individuelle Beratung nötig.
Größte Aufmerksamkeit verdient auch der WOZ-Wert wegen seiner jetzt unmittelbaren Wirkung auf die Höhe der Einkünfte.