Steuern sparen mit den Ferienhaus in den Niederlanden
Wenn Sie in den Niederlanden eine Ferienimmobilie kaufen wollen oder eine solche schon besitzen, sollte sich Ihnen die Frage stellen, wie Sie Ihre persönliche Steuersituation mit der Immobilie optimieren können. Für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler zeigen wir in diesem Beitrag zwei Möglichkeiten auf: Die Nutzung als Betriebstätte oder Unternehmenssitz.
Ferienimmobilie als Betriebstätte oder Unternehmenssitz?
Als räumlich abgeschlossene Einheit kommt die Ferienimmobilie als Ort einer Betriebstätte oder als Sitz eines Unternehmens in Betracht. Fraglich ist, ob dies mit den geltenden Nutzungsbeschränkungen im Einklang steht.
Auf öffentlich-rechtlicher Seite hat die Gemeinde, in der die Ferienimmobilie liegt, die bauplanerische Hoheit darüber, wie die in ihrem Bereich liegenden Grundstücke und Immobilien zu nutzen sind. Wir hatten dazu in letzter Zeit mehrere Fälle in unserer Praxis zu prüfen und haben festgestellt, dass die Gemeinden wohl dazu neigen, die Berufsausübung des Ferienhauseigentümers nicht unnötig zu beschränken. Zumindest wird diesem häufig ein Arbeitszimmer zugestanden.
Privatrechtlich können sich Nutzungsbeschränkungen aus der Parkordnung, aus den Parkstatuten oder im Falle eines Wohnungseigentums aus der Teilungserklärung der Wohnungseigentümer ergeben.
Steuerliche Vorteile aus Nutzung der Ferienimmobilie als Sitz einer niederländischen B.V.
Bei Nutzung der Ferienimmobilie als Sitz eines niederländischen Unternehmens, einer B.V., kann die niederländische Gesellschaft als Basis zum Verfolgen weiterer Aktivitäten dienen. Gegenüber der deutschen GmbH hat die niederländische B.V. vor allem in ihrer Holding-Funktion erhebliche Vorteile, die wir Ihnen auf Anfrage gerne erläutern.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mit der in den Niederlanden ansässigen Gesellschaft die Vorteile aus den Doppelbesteuerungsabkommen der Niederlande mit vielen anderen Ländern zu verfolgen.
Vorteilhafter niederländischen Einkommensteuertarif für Freiberufler und Selbständige
Wer es einfacher haben möchte und darüber hinaus noch Freiberufler ist oder ortsungebunden geistige Tätigkeiten verrichtet, der kann sein Ferienhaus zur ertragsteuerlichen Betriebstätte machen. Er oder sie kommt dann in den Genuss des für Steuerausländer günstigen Einkommensteuertarifs. Für 35.000 € Gewinn fielen dann lediglich 2.500 € niederländische Einkommensteuer an.
Dieser Effekt kann durch die Errichtung einer Personengesellschaft mit Familienangehörigen um die Anzahl der Familienangehörigen multipliziert werden.
Wir beraten Sie!
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, können wir nähere Einzelheiten und vielleicht schon konkrete Vorstellung Ihrerseits in einer Erstberatung abklären.