Verfügungsbeschränkung für Immobilien in Zeeland hindert einkommensteuerlich günstige Gestaltung nicht.
Um der Verödung ihrer Ortskerne entgegenzuwirken, haben viele Gemeinden in Zeeland Gebrauchsverordnungen erlassen, die das Halten von zweiten Wohnsitzen in Ortskernen verhindern sollen. Dabei wird für Inhaber derartiger Zweitwohnungen eine Ausnahmeregelung dergestalt vorgesehen, dass eine Verschenkung oder Vererbung der Immobilie einmalig möglich ist.
Diese Ausnahme mag zwar im Einzelfall für den einmaligen Übergang der Immobilie in die nächste Generation der letzte Ausweg sein, ist jedoch einkommensteuerlich ungünstig.
Wir haben Beratungsmodelle entwickelt, die eine Übertragung in die nächste Generation unter Einkommensteuervorteilen bis zur Minimierung der Steuer auf 0,00 € vorsehen. Dabei erfolgt die Übertragung wirtschaftlich eingebettet in die vorweggenommene oder teilweise vorweggenommene Erbfolge in Deutschland. Mehr dazu können Sie in einem Beratungsgespräch mit uns erfahren.