Diese Ausnahme mag zwar im Einzelfall für den einmaligen Übergang der Immobilie in die nächste Generation der letzte Ausweg sein, ist jedoch einkommensteuerlich ungünstig.
Wir haben Beratungsmodelle entwickelt, die eine Übertragung in die nächste Generation unter Einkommensteuervorteilen bis zur Minimierung der Steuer auf 0,00 € vorsehen. Dabei erfolgt die Übertragung wirtschaftlich eingebettet in die vorweggenommene oder teilweise vorweggenommene Erbfolge in Deutschland. Mehr dazu können Sie in einem Beratungsgespräch mit uns erfahren.