Hofmann Law Group
Ferienhaus Niederlande

Video: Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung in den Niederlanden für 2017

Aktuell laufen die Fristen für die Abgabe der Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen für Ferienimmobilien in den Niederlanden. Wer als Deutscher in den Niederlanden ein Ferienhaus besitzt, ist verpflichtet, bis zum 30.6.2018 für das Jahr 2017 eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Wenn Sie das Ferienhaus vermieten, ist auch die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung mit Frist bis zum 31.3.2018 notwendig. Näheres hierzu erfahren Sie in diesem Video.

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