Ferienhaus Niederlande

Nutzungsbeschränkungen für Zweitwohnungen in den Niederlanden: Der Fall Sluis (Zeeland)

In vielen Teilen der Niederlande werden Häuser im Dorfkern als Zweitwohnungen und Ferienimmobilien genutzt. Hier gab es bereits in der Vergangenheit durch die Gemeinden Bestrebungen diese Art der Nutzung einzuschränken.

Die Gemeinde Sluis, zu der u.a. die Orte Sluis, Cadzand-Bad, Cadzand-Dorp, Retranchement, Nieuwvliet-Bad, Nieuwvliet-Dorp, Groede und Breskens zählen, hat jetzt eine Rechtsverordnung („huisvestingsverordening“) erlassen, nach welcher Zweitwohnungen im Dorfkern nicht mehr zulässig sind.

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Rechtlicher Rahmen


Im Allgemeinen kann nach EU-Standards der Eigentümer mit seiner eigenen Immobilie nach Belieben verfahren, sie also auch nach jedweder von ihm gewünschten Weise nutzen. Diese Befugnis findet allerdings in den verschiedenen Konstellationen in denen sich eine Ferienimmobilie finden kann ihre Grenze.


So ist uns bekannt, dass in Wohnparks, Bungalowparks oder neuen Ferienressorts keine dauerhafte Nutzung in Form eines Lebensmittelpunktes gestattet ist. In allgemeinen Wohngebieten ist gemeinhin die Vermietung an häufig wechselnde Feriengäste aus Gründen der Ruhestörung untersagt.

Tendenz: Beschränkung von Zweitwohnungen im Dorfskern

In den letzten Jahren hat sich allerdings wegen der übermäßigen touristischen Nutzung eine Tendenz in den niederländischen Gemeinden durchgesetzt, die Zweitwohnungen von Fremden oder Feriengästen in der eigenen Gemeinde zu beschränken. In der jüngeren Vergangenheit verfolgten vor allem die zeeländischen Gemeinden das Ziel, die Verödung der Ortskerne in den wenig besuchten Wintermonaten zu verhindern.


Nun ist auch wie in Deutschland das Argument der Wohnungsnot hinzugekommen. Vor allem junge Menschen, die in den zeeländischen Gemeinden ihren Lebensmittelpunkt begründen wollen, finden häufig keinen angemessenen Wohnraum zu bezahlbaren Preisen.


Damit ist die Interessenlage beschrieben. Die Gemeinden haben ein Interesse daran, dauerhaft Bevölkerung in ihren Kommunen anzusiedeln, das wird wiederum erschwert, wenn für diese Bevölkerung kein Wohnraum vorhanden ist.

In Sluis: Ausnahmegenehmigung vor dem 1.1.2024 beantragen


Für unseren Fall in der Gemeinde Sluis gilt folgendes: Die Verordnung, die die Nutzung einer Immobilie im Dorfkern untersagt, kommt nur dann zur Anwendung, wenn die Immobilie einen bestimmten WOZ-Wert unterschreitet. Dann geht die Verordnung nämlich davon aus, dass die Bevölkerung den höheren Wert nicht zahlen wollte, um sich in einer derartigen Immobilie anzusiedeln.


Es gibt eine Übergangsregelung: War die Nutzung als Zweitwohnnug bis dato nach den gemeindlichen Rechtsvorschriften legal, so kann eine Ausnahmegenehmigung beantrag werden. Begünstigt von dieser Ausnahmegenehmigung ist jedoch nur der Haushalt des Grundstückseigentümers. Ferner sind dessen Erben begünstigt. Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung muss vor dem 1.1.2024 gestellt werden.

Bei größeren Familienverbänden ist es aus den vorgenannten Gründen deswegen ratsam, dass zumindest der jeweilige Haushaltsvorstand einer Familie einen Miteigentumsanteil erwirbt. Damit würde er seiner Familie die weitere Nutzungsbefugnis als Zweitwohnung nach dem 1.1.2024 sichern.

Wir beraten sie


Betrifft Sie diese Thematik oder haben sie Fragen zu Nutzungsrechten an Immobilien in den Niederlanden im Allgemeinen, dann finden Sie bei uns ein sachkundiges und erfahrenes Beraterteam.

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