Im Detail: Ein Ferienhaus in den Niederlanden kaufen
Hat man sein Wunschhaus in den Niederlanden gefunden und sich mit dem Eigentümer über den Kaufpreis geeinigt, muss der Verkauf und der Erwerb vollzogen werden. Hierbei gilt es einige rechtliche und steuerliche Aspekte im Vorfeld und bei der Durchführung zu beachten.
Anwendbares Recht:
Für
den Erwerb und die Übertragung der niederländischen Immobilie kommt
ausschließlich niederländisches Recht zur Anwendung. Dies gilt
allerdings nicht für güter- oder familienrechtliche Aspekte der
ankaufenden Partei. Hier gilt in den meisten Fällen das Recht des
Wohnsitzstaates. Dies bleibt von niederländischen Notaren oft
unberücksichtigt, die eine Übertragung auf eine niederländische
Gütergemeinschaft vollziehen wollen.
Nutzungsbestimmungen:
Vor dem Kauf sollte unbedingt
überprüft werden, ob die beabsichtigte Nutzung zulässig ist. So gibt es
Gemeinden, insbesondere in den Küstenregionen, in denen Wohnhäusern in
bestimmten Gebieten nur zur permanenten Bewohnung zugelassen sind.
Andersherum gibt es Häuser in Ferienparks, in denen keine permanente
Bewohnung erlaubt ist.
Kaufvertrag:
Es wird
zunächst ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen. Dieser Vertrag wird
oft irrtümlich als Vorvertrag bezeichnet. Dieser Kaufvertrag ist
allerdings – im Gegensatz zum deutschen Recht – rechtlich bindend und
regelt somit bereits endgültige wichtige rechtliche Bedingungen, zu
welchen das Haus später übertragen werden soll. Das niederländische
Recht sieht hier eine Bedenkzeit von drei Tagen nach Unterzeichnung vor,
in denen der Käufer vom Erwerb ohne Angabe von Gründen zurücktreten
kann.
Notarielle Übertragungsakte:
Die
Übertragung erfolgt mittels einer notariellen Lieferungsakte (Akte van
levering). Diese ist in Anwesenheit beider Parteien vor einem
niederländischen Notar abzuschließen. Mit der Unterzeichnung der Akte
wird das Haus rechtlich übertragen. Auf die Umschreibung im Kataster
kommt es hier, anders als in Deutschland in Form der Auflassung, nicht
an. Hierbei ist aus Käufersicht insbesondere sicherzustellen, dass das
Haus ohne oder nur mit den vereinbarten Belastungen übertragen wird.
Kaufpreiszahlung:
Die Abwicklung der Zahlung erfolgt
über das Konto des niederländischen Notars, der die
Katasterumschreibung erst nach Zahlungseingang beantragt. In diesem
Zusammenhang erfolgt regelmäßig auch die Zahlung der Erwerbsnebenkosten
sowie Verrechnung der jährlichen Grundsteuer und Gemeindebelastungen
zwischen Käufer und Verkäufer. In vielen Kaufverträgen wird bereit mit
Abschluss des Kaufvertrages eine 10% Anzahlung fällig.
Erwerbsnebenkosten:
Die Erwerbsnebenkosten liegen in
den Niederlanden bei bis zu sechs Prozent, sofern ein Makler beauftragt
wurde. Die Grunderwerbsteuer in den Niederlanden beträgt derzeit 10,4
%. Hinzu kommen Notar- und Katastergebühren. In den Kaufverträgen wird
meist geregelt, dass der Käufer diese Kosten zu tragen hat („Kost Koper“
oder abgekürzt mit „k.k.“).
Umsatzsteuer:
Bei neu erbauten Häusern wird von den
Verkäufern in der Regel ein Verkauf mit Umsatzsteuer angestrebt. Die
Umsatzsteuer kann sich der Käufer vom niederländischen Finanzamt als
Vorsteuer erstatten lassen, wenn er eine Vermietung in den kommenden
zehn Jahren beabsichtigt. Bei gemischter Nutzung ist der auf die
voraussichtliche Selbstnutzung entfallene Teil der Vorsteuer zu kürzen.
Ändert sich in den kommenden zehn Jahren die Nutzung, ist ursprüngliche
Vorsteuererstattung jährlich zu berichtigen.
Maklercourtage:
Die
Maklercourtage beträgt in der Regel bis zu zwei Prozent des Kaufpreises.
Diese sind eigentlich von der Regelung „kost koper“ nicht betroffen,
was aber häufig dennoch versucht wird. Hier gilt grundsätzlich, dass die
Partei den Makler bezahlen muss, die dem Makler einen entsprechenden
Auftrag erteilt hat.
Finanzierung:
Da die Erwerbs- und Finanzierungskonstellation für die spätere laufende Einkommensbesteuerung der Ferienimmobilie entscheidend ist, sollte hier bereits vor dem Erwerb eine genauere Analyse vorgenommen werden.
Eigentümervereine:
Liegt
die Immobilie in einem Ferienpark oder Appartementgebäude, wird man
durch den Erwerb oft zwingend Mitglied in einer Eigentümervereinigung
(„Vereniging van Eigenaren“). Hier empfiehlt es sich, vor dem Erwerb
über die Rechte und Pflichten zu informieren, etwa über
Nutzungsbeschränkungen, Vermietungsverpflichtungen oder hinsichtlich der
Finanzierung von Infrastruktur.
Versicherungen:
In den Niederlanden bestehen keine
Pflichtversicherungen. Es ist dennoch zu empfehlen, sich um einen
ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern. Diese muss am Tag der
notariellen Übertragung zumindest in Form einer vorläufigen
Deckungszusage vorliegen, da bestehende Versicherungen des Verkäufers
erlöschen und nicht auf den Erwerber übergehen.
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