Ferienhaus Niederlande

Im Detail: Ein Ferienhaus in den Niederlanden kaufen

Hat man sein Wunschhaus in den Niederlanden gefunden und sich mit dem Eigentümer über den Kaufpreis geeinigt, muss der Verkauf und der Erwerb vollzogen werden. Hierbei gilt es einige rechtliche und steuerliche Aspekte im Vorfeld und bei der Durchführung zu beachten:

Anwendbares Recht:

Für den Erwerb und die Übertragung der niederländischen Immobilie kommt ausschließlich niederländisches Recht zur Anwendung. Dies gilt allerdings nicht für güter- oder familienrechtliche Aspekte der ankaufenden Partei. Hier gilt in den meisten Fällen das Recht des Wohnsitzstaates. Dies bleibt von niederländischen Notaren oft unberücksichtigt, die eine Übertragung auf eine niederländische Gütergemeinschaft vollziehen wollen.

Nutzungsbestimmungen:

Vor dem Kauf sollte unbedingt überprüft werden, ob die beabsichtigte Nutzung zulässig ist. So gibt es Gemeinden, insbesondere in den Küstenregionen, in denen Wohnhäusern in bestimmten Gebieten nur zur permanenten Bewohnung zugelassen sind. Andersherum gibt es Häuser in Ferienparks, in denen keine permanente Bewohnung erlaubt ist.

Kaufvertrag:

Es wird zunächst ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen. Dieser Vertrag wird oft irrtümlich als Vorvertrag bezeichnet. Dieser Kaufvertrag ist allerdings – im Gegensatz zum deutschen Recht – rechtlich bindend und regelt somit bereits endgültige wichtige rechtliche Bedingungen, zu welchen das Haus später übertragen werden soll. Das niederländische Recht sieht hier eine Bedenkzeit von drei Tagen nach Unterzeichnung vor, in denen der Käufer vom Erwerb ohne Angabe von Gründen zurücktreten kann.

Notarielle Übertragungsakte:

Die Übertragung erfolgt mittels einer notariellen Lieferungsakte (Akte van levering). Diese ist in Anwesenheit beider Parteien vor einem niederländischen Notar abzuschließen. Mit der Unterzeichnung der Akte wird das Haus rechtlich übertragen. Auf die Umschreibung im Kataster kommt es hier, anders als in Deutschland in Form der Auflassung, nicht an. Hierbei ist aus Käufersicht insbesondere sicherzustellen, dass das Haus ohne oder nur mit den vereinbarten Belastungen übertragen wird.

Kaufpreiszahlung:

Die Abwicklung der Zahlung erfolgt über das Konto des niederländischen Notars, der die Katasterumschreibung erst nach Zahlungseingang beantragt. In diesem Zusammenhang erfolgt regelmäßig auch die Zahlung der Erwerbsnebenkosten sowie Verrechnung der jährlichen Grundsteuer und Gemeindebelastungen zwischen Käufer und Verkäufer. In vielen Kaufverträgen wird bereit mit Abschluss des Kaufvertrages eine 10% Anzahlung fällig.

Erwerbsnebenkosten:

Die Erwerbsnebenkosten liegen in den Niederlanden bei bis zu sechs Prozent, sofern ein Makler beauftragt wurde. Die Grunderwerbsteuer in den Niederlanden beträgt derzeit 10,4 %. Hinzu kommen Notar- und Katastergebühren. In den Kaufverträgen wird meist geregelt, dass der Käufer diese Kosten zu tragen hat („Kost Koper“ oder abgekürzt mit „k.k.“).

Umsatzsteuer:

Bei neu erbauten Häusern wird von den Verkäufern in der Regel ein Verkauf mit Umsatzsteuer angestrebt. Die Umsatzsteuer kann sich der Käufer vom niederländischen Finanzamt als Vorsteuer erstatten lassen, wenn er eine Vermietung in den kommenden zehn Jahren beabsichtigt. Bei gemischter Nutzung ist der auf die voraussichtliche Selbstnutzung entfallene Teil der Vorsteuer zu kürzen. Ändert sich in den kommenden zehn Jahren die Nutzung, ist ursprüngliche Vorsteuererstattung jährlich zu berichtigen.

Maklercourtage:

Die Maklercourtage beträgt in der Regel bis zu zwei Prozent des Kaufpreises. Diese sind eigentlich von der Regelung „kost koper“ nicht betroffen, was aber häufig dennoch versucht wird. Hier gilt grundsätzlich, dass die Partei den Makler bezahlen muss, die dem Makler einen entsprechenden Auftrag erteilt hat.

Finanzierung:

Da die Erwerbs- und Finanzierungskonstellation für die spätere laufende Einkommensbesteuerung der Ferienimmobilie entscheidend ist, sollte hier bereits vor dem Erwerb eine genauere Analyse vorgenommen werden.

Eigentümervereine:

Liegt die Immobilie in einem Ferienpark oder Appartementgebäude, wird man durch den Erwerb oft zwingend Mitglied in einer Eigentümervereinigung („Vereniging van Eigenaren“). Hier empfiehlt es sich, vor dem Erwerb über die Rechte und Pflichten zu informieren, etwa über Nutzungsbeschränkungen, Vermietungsverpflichtungen oder hinsichtlich der Finanzierung von Infrastruktur.

Versicherungen:

In den Niederlanden bestehen keine Pflichtversicherungen. Es ist dennoch zu empfehlen, sich um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern. Diese muss am Tag der notariellen Übertragung zumindest in Form einer vorläufigen Deckungszusage vorliegen, da bestehende Versicherungen des Verkäufers erlöschen und nicht auf den Erwerber übergehen.

Wir beraten Sie

Vom Kauf, über Nutzungsphase bis zur Veräußerung – unser Team berät Sie zu allen steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen rund um die Ferienimmobilie in den Niederlanden.

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