Wir beraten Sie
Vom Kauf, über Nutzungsphase bis zur Veräußerung – unser Team berät Sie zu allen steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen rund um die Ferienimmobilie in den Niederlanden.
Als Eigentümer eines Ferienhauses sind Sie in den Niederlanden beschränkt steuerpflichtig. Wie sich die Einkommensbesteuerung in den Niederlanden zusammensetzt und was zu beachten ist, fassen wir in diesem Artikel für Sie zusammen.
Bei der Versteuerung der Vermietung ist zu unterscheiden zwischen ausschließlicher Fremdnutzung und gemischter Nutzung, die Nutzung zu eigenen Erholungszwecken als auch die kurzzeitige Fremdvermietung.
Im niederländischen Steuerrecht spielt bei der Belastung von Immobilien der so genannte WOZ-Wert eine zentrale Rolle. Dieser wird jährlich durch die Gemeinden festgesetzt, welche ebenfalls ihre kommunalen Steuern und Abgaben hieran knüpfen.
Als Eigentümer eines Ferienhauses in den Niederlanden sind Sie verpflichtet, dort zumindest eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Bei Vermietung ist auch eine Umsatztsteuererklärung nötig.
Für Eigentümer mit Hauptwohnsitz im Ausland, besteht in den Niederlanden eine auf die Ferienimmobilie beschränkte Steuerpflicht. Das niederländische Steuergesetz basiert hinsichtlich der Ferienimmobilie auf der Besteuerung fiktiver Gewinne mit einem festen Tarif.
Die Immobilie im Ausland unterliegt grundsätzlich einer unbeschränkten Steuerpflicht im Wohnsitzland. Hier spricht man im internationalen Steuerrecht vom Welteinkommensprinzip.
Aus der Steuerpflicht folgt grundsätzlich auch eine Steuererklärungspflicht. Aufgrund der Besteuerung von Ferienimmobilien im Rahmen der Einkommensteuer, müssen die jeweiligen Eigentümer auch in den Niederlanden eine jährliche Steuererklärung abgeben.
Einnahmen aus der Vermietung eines Ferienhauses sind in den Niederlanden mit einem verringerten Steuersatz in Höhe von 6 % umsatzsteuerpflichtig. Im Gegenzug dazu ist im Rahmen der Vermietungstätigkeit bezahlte Vorsteuer abzugsfähig.
Für selbständige Unternehmer und Freiberufler besteht die Möglichkeit, das Ferienhaus für die Versteuerung der beruflichen Einkünfte zu verwenden. Über eine Verlagerung gewisser Teile Ihrer Einkünfte in Deutschland in Ihr Ferienhaus können Sie von den niedrigen Eingangssteuersätzen in den Niederlanden profitieren.
Vom Kauf, über Nutzungsphase bis zur Veräußerung – unser Team berät Sie zu allen steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen rund um die Ferienimmobilie in den Niederlanden.
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