Einkommenssteuer und das Ferienhaus
Für Steuerausländer sieht
das Gesetz, wie bereits erwähnt, besondere Anwendungsregeln bei der
Feststellung der Steuerbemessungsgrundlage vor.
Für die
Besteuerung von Einkünften im Zusammenhang mit dem Halten einer
Ferienwohnung gelten Bestimmungen, die die Regeln für Inländer
einschränken. Besteuerungsgrundlage ist danach der Mittelwert der
Besteuerungsgrundlagen zu Beginn und zum Ende des Kalenderjahres. Die
Besteuerungsgrundlage wird ermittelt aus dem Wert der Besitzungen in den
Niederlanden, vermindert um den Wert der Schulden, die im Zusammenhang
mit diesen Besitzungen stehen. Besitzungen in den Niederlanden sind: in
den Niederlanden gelegene unbewegliche Sachen und Rechte, die direkt
oder indirekt Bezug haben auf in den Niederlanden gelegene unbewegliche
Sachen, sowie bestimmte Gewinnanteile. Letztere wollen wir für die
weitere Betrachtung vernachlässigen.
Seit 2016 können
auch Steuerausländer aus anderen EU-Mitgliedsstaaten von einem
Vermögensfreibetrag in der Box 3 profitieren. Dieser galt bislang nur
für Steuerinländer, wird aber nun aufgrund seiner möglichen
Europarechtswidrigkeit durch einen Erlass des Finanzministers auch auf
Steuerausländer ausgeweitet. Wir gehen davon aus, dass dies demnächst
auch seinen Weg in das niederländische Einkommensteuergesetz finden
wird. Dieser Vermögensfreibetrag wird jedes Jahr neu festgelegt und
beträgt für 2016 € 24.437,00.
Von der Summe der genannten
Besteuerungsgrundlage können keine personengebundenen Abzüge in Form
von außergewöhnlichen Belastungen oder bestimmten Sonderausgaben
vorgenommen werden. Das ermittelte Reinvermögen liefert unwiderlegbar
einen Profit von bislang 4 % ab, der sodann mit 30 % versteuert wird.
Ab
dem Jahr 2017 führt der niederländische Gesetzgeber drei verschiedene
Vermögensklassen ein, denen dann jeweils eine unterschiedlich hohe
Rendite zugewiesen wird. Im Ergebnis sollen durch die Gesetzesänderung
kleinere Vermögen entlastet und größere Vermögenswerte höher versteuert
werden. Als Faustformel kann man sagen, dass es für Häuser mit einem
Wert von unter € 100.000 günstiger und bei einem Wert von über € 250.000
teurer für deutsche Eigentümer von Ferienimmobilien in den Niederlanden
wird. Die Einkommensteuerbelastung aus Box 3 bestimmt sich danach aus vier Komponenten:
1. Wert des Vermögens
2. Wert der Schulden, die im Zusammenhang mit dem Vermögen stehen
3. Abzug Vermögensfreibetrag
4. unwiderlegbare Rendite von 4 % des Differenzbetrages von 1. und 2.
(5.) Steuertarif von 30 %.
Die
Komponenten zu 3., 4. und 5. sind nicht beeinflussbar, wohl aber der
Wert des Vermögens und der Wert der Schulden. Deswegen setzen wir uns
mit diesen Faktoren näher auseinander.