Wir beraten Sie
Vom Kauf, über Nutzungsphase bis zur Veräußerung – unser Team berät Sie zu allen steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen rund um die Ferienimmobilie in den Niederlanden.
Für Eigentümer mit Hauptwohnsitz im Ausland, besteht in den Niederlanden eine auf die Ferienimmobilie beschränkte Steuerpflicht. Das niederländische Steuergesetz basiert hinsichtlich der Ferienimmobilie auf der Besteuerung fiktiver Gewinne mit einem festen Tarif. Aus diesem Grund könnte man diese Steuer auch als niederländische Zweitwohnsitzsteuer mit Vermögensteuercharakter bezeichnen, welche im Rahmen der Einkommensteuer erhoben wird.
Die Besteuerung fiktiver Gewinne hat zur Folge, dass eine Steuer unabhängig davon erhoben wird, ob mit dem Ferienhaus tatsächlich Einkünfte erzielt werden oder nicht. Ferner ist es unerheblich, in welcher Höhe tatsächlich Einnahmen oder Ausgaben angefallen sind.
Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage wird bei Zweitwohnungen der WOZ-Wert heran gezogen. Abzugsfähig sind hier Schulden, welche im Zusammenhang mit der Anschaffung oder dem Unterhalt des Hauses stehen. Diese müssen für eine steuerliche Anerkennung gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Vom Kauf, über Nutzungsphase bis zur Veräußerung – unser Team berät Sie zu allen steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen rund um die Ferienimmobilie in den Niederlanden.
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