Ferienhaus Niederlande

Steuererklärung Niederlande

Aus der Steuerpflicht folgt grundsätzlich auch eine Steuererklärungspflicht. Aufgrund der Besteuerung von Ferienimmobilien im Rahmen der Einkommensteuer, müssen die jeweiligen Eigentümer auch in den Niederlanden eine jährliche Steuererklärung abgeben. Bei Eigentümern mit Wohnsitz im Ausland beschränkt sich die Erklärung auf die Box 3.


Die Erklärungen müssen seit dem Steuerjahr 2008 bis spätestens 01.07. des Folgejahres beim niederländischen Finanzamt eingehen. Für Steuerausländer ist hier zentral das Finanzamt in Heerlen zuständig (kantoor buitenland).


Die Erklärungen können elektronisch oder mittels eines Steuerformulars abgegeben werden. In den letzten Jahren versucht das Finanzamt, zur Erleichterung der eigenen Verwaltung, die Erklärungen nur noch elektronisch anzufordern. Eine Erklärung ist aber entgegen mancher Aussage einiger Finanzbeamten weiter auch schriftlich möglich. Hier sind die notwendigen Formulare (C-biljetten) rechtzeitig anzufordern, da die Versendung zum Teil sehr lange dauert.


Eheleute, welche gemeinsam Eigentum an einem Ferienhaus erworben haben, müssen getrennte Steuererklärungen unter einer separaten Registrierung abgeben. Bislang war es bei hälftigem Miteigentum von Eheleuten in der Praxis oft ausreichend, wenn ein Ehepartner steuerlich registriert war und den Wert des Hauses versteuert hatte. Der Ehepartner hat diese Erklärung meist als fiskaler Partner unterschrieben. Dies beruhte auf einer Unkenntnis der niederländischen Behörden über die unterschiedlichen Güterechtssysteme in beiden Ländern.


Nach den gesetzlichen Vorgaben muss jeder Ehepartner den Wert seiner Eigentumshälfte erklären und versteuern. Eine fiskale Partnerschaft ist bei dem deutschen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nicht möglich. Der Belastingdienst korrigiert derzeit rückwirkend eigene Ungenauigkeiten hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse. Bislang nicht registrierte Ehepartner werden nun verstärkt rückwirkend zur Erklärung und Zahlung aufgefordert, wobei die Bescheide des registrierten Partners rückwirkend korrigiert werden müssten.

Fehlende Registrierung oder verspätete Abgabe von Steuererklärungen in den Niederlanden


In unserer Beratungspraxis tauchen immer wieder Fälle auf, in welchen Eigentümer nicht zur Abgabe von Steuererklärungen aufgefordert werden. Zum Teil geht dieses auf eine fehlende steuerliche Registrierung zurück. In den Niederlanden haben die Finanzämter für die Feststellung der Eigentumsverhältnisse und WOZ-Werte Zugriff auf die Grundbücher. Hierdurch sollen Steuerpflichtige erfasst und sodann zur Registrierung aufgefordert werden. Insbesondere bei Eigentümerwechsel durch Hausverkäufe erfolgen automatische Mitteilungen an das Finanzamt.


In der Praxis scheint dies ausweislich unserer Erfahrung nicht immer reibungslos zu funktionieren. Die Erfassung sämtlicher Eigentümer seit Einführung der Steuer im Jahr 2001 scheint immer noch nicht abgeschlossen. Viele Eigentümer werden erst Jahre nach dem Erwerb steuerlich erfasst. Hier drohen Steuernachzahlungen von mehreren Jahren, sowie hohe auflaufende Verzinsungen der Steuerschulden. Hinzukommen können Geldbußen für das Nicht- oder verspätete Abgeben von Steuererklärungen. Es können Steuern aufgrund geschätzter Steuerbescheide erhoben werden. Diese können meist höher ausfallen als die tatsächlich geschuldeten Steuern, da beispielsweise abzugsfähige Schulden dem Finanzamt nicht bekannt gewesen sind.


welche ein gewisses Maß an eigener Initiative vorsieht. Sollte ein derartiger Sachverhalt auf Sie zutreffen, können wir Ihnen nur raten, aktiv zu werden, anstatt auf Entdeckung durch das Finanzamt zu warten. Dabei können wir Ihnen gerne bei behilflich sein, da wir meist eine wohlwollende Behandlung dieser Sachverhalte mit dem Finanzamt aushandeln konnten.

Wir beraten Sie

Vom Kauf, über Nutzungsphase bis zur Veräußerung – unser Team berät Sie zu allen steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen rund um die Ferienimmobilie in den Niederlanden.

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