Steuererklärung in den Niederlanden
Aus der Steuerpflicht folgt grundsätzlich auch eine
Steuererklärungspflicht. Aufgrund der Besteuerung von Ferienimmobilien
im Rahmen der Einkommensteuer, müssen die jeweiligen Eigentümer auch in
den Niederlanden eine jährliche Steuererklärung abgeben. Bei Eigentümern
mit Wohnsitz im Ausland beschränkt sich die Erklärung auf die Box 3.
Die
Erklärungen müssen seit dem Steuerjahr 2008 bis spätestens 01.07. des
Folgejahres beim niederländischen Finanzamt eingehen. Für
Steuerausländer ist hier zentral das Finanzamt in Heerlen zuständig
(kantoor buitenland).
Die Erklärungen können
elektronisch oder mittels eines Steuerformulars abgegeben werden. In den
letzten Jahren versucht das Finanzamt, zur Erleichterung der eigenen
Verwaltung, die Erklärungen nur noch elektronisch anzufordern. Eine
Erklärung ist aber entgegen mancher Aussage einiger Finanzbeamten weiter
auch schriftlich möglich. Hier sind die notwendigen Formulare
(C-biljetten) rechtzeitig anzufordern, da die Versendung zum Teil sehr
lange dauert.
Eheleute,
welche gemeinsam Eigentum an einem Ferienhaus erworben haben, müssen
getrennte Steuererklärungen unter einer separaten Registrierung abgeben.
Bislang war es bei hälftigem Miteigentum von Eheleuten in der Praxis
oft ausreichend, wenn ein Ehepartner steuerlich registriert war und den
Wert des Hauses versteuert hatte. Der Ehepartner hat diese Erklärung
meist als fiskaler Partner unterschrieben. Dies beruhte auf einer
Unkenntnis der niederländischen Behörden über die unterschiedlichen
Güterechtssysteme in beiden Ländern.
Nach
den gesetzlichen Vorgaben muss jeder Ehepartner den Wert seiner
Eigentumshälfte erklären und versteuern. Eine fiskale Partnerschaft ist
bei dem deutschen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nicht möglich. Der
Belastingdienst korrigiert derzeit rückwirkend eigene Ungenauigkeiten
hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse. Bislang nicht registrierte
Ehepartner werden nun verstärkt rückwirkend zur Erklärung und Zahlung
aufgefordert, wobei die Bescheide des registrierten Partners rückwirkend
korrigiert werden müssten.
Fehlende Registrierung oder verspätete Abgabe von Steuererklärungen in den Niederlanden
In
unserer Beratungspraxis tauchen immer wieder Fälle auf, in welchen
Eigentümer nicht zur Abgabe von Steuererklärungen aufgefordert werden.
Zum Teil geht dieses auf eine fehlende steuerliche Registrierung zurück.
In den Niederlanden haben die Finanzämter für die Feststellung der
Eigentumsverhältnisse und WOZ-Werte Zugriff auf die Grundbücher.
Hierdurch sollen Steuerpflichtige erfasst und sodann zur Registrierung
aufgefordert werden. Insbesondere bei Eigentümerwechsel durch
Hausverkäufe erfolgen automatische Mitteilungen an das Finanzamt.
In
der Praxis scheint dies ausweislich unserer Erfahrung nicht immer
reibungslos zu funktionieren. Die Erfassung sämtlicher Eigentümer seit
Einführung der Steuer im Jahr 2001 scheint immer noch nicht
abgeschlossen. Viele Eigentümer werden erst Jahre nach dem Erwerb
steuerlich erfasst. Hier drohen Steuernachzahlungen von mehreren Jahren,
sowie hohe auflaufende Verzinsungen der Steuerschulden. Hinzukommen
können Geldbußen für das Nicht- oder verspätete Abgeben von
Steuererklärungen. Es können Steuern aufgrund geschätzter
Steuerbescheide erhoben werden. Diese können meist höher ausfallen als
die tatsächlich geschuldeten Steuern, da beispielsweise abzugsfähige
Schulden dem Finanzamt nicht bekannt gewesen sind.
welche
ein gewisses Maß an eigener Initiative vorsieht. Sollte ein derartiger
Sachverhalt auf Sie zutreffen, können wir Ihnen nur raten, aktiv zu
werden, anstatt auf Entdeckung durch das Finanzamt zu warten. Dabei
können wir Ihnen gerne bei behilflich sein, da wir meist eine
wohlwollende Behandlung dieser Sachverhalte mit dem Finanzamt aushandeln
konnten.
Wir beraten Sie
Vom Kauf, über Nutzungsphase bis zur Veräußerung – unser Team berät
Sie zu allen steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen rund
um die Ferienimmobilie in den Niederlanden.
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