Spekulationssteuer
Die Veräußerung der Immobilie kann in Deutschland der Einkommensteuer (Spekulationsgewinn) unterliegen. Durch das DBA ist ein Spekulationsgewinn ab 2016 dem alleinigen Besteuerungsrecht der BRD zugewiesen. Ein erzielter Gewinn ist steuerbar, wenn zwischen An- und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Sofern hier ein deutlicher Wertzuwachs vorliegt und Sie das Objekt veräußern wollen, sollten sie steuerliche Beratung aufsuchen, da gegebenenfalls Ausschlusstatbestände greifen.
Die Veräußerung der Immobilie wird in den Niederlanden nicht besteuert, hier entfällt auf den Erwerber lediglich die niederländische Grunderwerbsteuer (overdrachtsbelasting) in Höhe von derzeit 8%.
Wir beraten Sie
Vom Kauf, über Nutzungsphase bis zur Veräußerung – unser Team berät Sie zu allen steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen rund um die Ferienimmobilie in den Niederlanden.
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