Ferienhaus Niederlande

Steuererklärungsfristen für den Veranlagungszeitraum 2019 in den Niederlanden

Im Zuge der Coronakrise hat die niederländische Finanzverwaltung die Möglichkeit einer Fristverlängerung bei der Abgabe der Steuererklärungen eröffnet. Zudem wurde der Steuerzinssatz auf symbolische 0,01% gesenkt.

Die Umsatzsteuererklärungen für 2019 waren bis zum 31.3. 2020 einzureichen. Wegen der derzeitigen Umstände erwägt die Finanzverwaltung jedoch, Geldbußen für die verspätete Einreichung nicht zu erheben.Das soll nach unseren Informationen aus der Finanzbehörde zumindest für die Fälle gelten, in denen bis zum 30.4.2020 die Erklärung nachgereicht wird.


Die Einkommensteuererklärungen sind für Steuerausländer bis zum 30.6. einzureichen. Es besteht die Möglichkeit bis zu diesem Datum eine Fristverlängerung bis zum 31.10. zu beantragen.


Der gesetzliche Zinssatz für Steuerzahlungen wird vorübergehend auf 0,01 % gesenkt. In den Niederlanden beginnt anders als in Deutschland die Verzinsung des Steueranspruches ab dem 1. Tage, der auf den letzten Tag des Veranlagungszeitraums folgt. Die Höhe des Zinssatzes richtet sich dabei nach den von der EZB verlautbarten Sätzen. Wegen der Coronakrise wird dieser Zinssatz jetzt auf symbolische 0,01% herabgesetzt.


Mehr zur Abgabe von Steuererklärungen für das Ferienhaus in den Niederlanden erfahren Sie hier. Wir unterstützen Sie dabei gerne.


Aktuelle Informationen zum Themenbereich Coronarkise und Ferienhaus in den Niederlanden stellen wir auf unserem Infoportal für Sie bereit.

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