Änderungen in Box 3 – Freibeträge und fiktive Rendite
Bei der Besteuerung von Vermögenswerten unter Box 3, unter die auch Ferienimmobilien fallen, werden die Freibeträge ab dem Veranlagungszeitraum 2018 von 25.000 auf 30.000 € angehoben. Dieser Vermögensfreibetrag ist weiterhin personengebunden, multipliziert sich also bei mehreren Eigentümern.
Zudem ändert sich die fiktive Rendite, die für die Besteuerung der Vermögenswerte angesetzt wird. Galt bis einschließlich des Steuerjahres 2016 eine fiktive Rendite von 4 %, die einheitlich mit 30% belastet wurde, werden ab 2017 drei Vermögensgruppen eingeführt, denen unterschiedliche Renditen zugewiesen werden. Grundsätzlich sollen kleinere Vermögen (bis € 75.000) hierdurch entlastet und größere Vermögen (ab € 975.001) stärker belastet werden. Nach unseren Berechnungen führt die Einführung der drei Vermögensgruppen dazu, dass es ab zu versteuernden Vermögenswerten in der Box 3 in Höhe von ca. € 250.000 zu einer Erhöhung der bisherigen Steuerbelastung kommt.
Grundsätzliche Informationen zur Einkommensbesteuerung der Ferienimmobilie in den Niederlanden