Video: Spekulationssteuer beim Verkauf des Ferienhauses in den Niederlanden
Das Video beschreibt die Gesetzesänderung ab dem 01.01.2016. Danach wird ein etwaiger Spekulationsgewinn, der aus dem Verkauf einer Immobilie in den Niederlanden erzielt wird, nicht mehr über den Progressionsvorbehalt in Deutschland versteuert, sondern über den Gesamtbetrag der Einkünfte bei Anwendung des individuellen Einkommensteuertarifes. Ferner ergeben sich nachteilige Änderungen aus der Rechtsprechung des Finanzgerichtes Köln aus Oktober 2016. Das Gericht hat entschieden, dass eine Ferienwohnung keine Wohnung im Sinne des Ausnahmetatbestandes des § 23 EstG ist, der derartige ausschließlich selbst genutzte Objekte von der Ansetzung eines Spekulationsgewinnes ausnahm.
Bitte beachten Sie unser November 2017 Update zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Umsatzsteuer und Spekulationsgewinn: Update Nov. 17