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Wir laden herzlich ein zu unserem Webinar "Recht und Steuern 2025 rund um das Chalet / Mobilheim" am 06.03.2025 um 18:00 Uhr.
Wir laden herzlich ein zu unserem Webinar "Steuern 2025 rund um das Ferienhaus in den Niederlanden" am 20.02.2025 und 07.04.2025 jeweils um 18:00 Uhr
Dieser Tage erhalten Eigentümer von Ferienhäusern in den Niederlanden Post vom Belastingdienst, die vorläufigen Einkommensteuerbescheide 2024. Bei deren Prüfung fällt eine erneute Steigerung der Einkommensteuerschuld verglichen mit den vorläufigen Bescheiden für 2023 auf.
Das Handelsblatt vom 02.08.2023 beschäftigt sich in einem Artikel mit der Frage, wie man aktuell in den Niederlanden ein Ferienhaus zu akzeptablen Konditionen erwerben kann. Hierzu wurde unser Geschäftsführer Albrecht Hofmann zu Rate gezogen.
Die niederländische Regierung hat Ihre vormals angekündigten Steuererhöhungspläne gestoppt, neue Pläne sollen erst im Herbst verkündet werden. Wie lassen sich beim Hauskauf in Holland Steuern sparen? Wie lässt es sich als potentieller Käufer einer Ferienimmobilie im Nachbarland mit der gesetzgeberischen Unsicherheit umgehen? Hierauf möchten wir mit diesem Video in 10 Punkten eingehen. Eine zentrale Rolle kommt dabei den Schulden, die im Rahmen der Finanzierung aufgenommen werden, zu.
Sollten Sie überlegen, auf Grund der Coronakrise Ihre Ferienimmobilie in den Niederlanden verkaufen, möchten wir mit Ihnen in diesem Blogpost einige Einschätzungen und Tipps teilen.
Im Zuge der Coronakrise hat die niederländische Finanzverwaltung die Möglichkeit einer Fristverlängerung bei der Abgabe der Steuererklärungen eröffnet. Zudem wurde der Steuerzinssatz auf symbolische 0,01% gesenkt.
Die Corona Virusepedemie hat über alle Lebensbereiche ihren Schleier gelegt. Um so wichtiger ist es, dass jeder versucht, seine inviduelle Betroffenheit so objektiv wie möglich zu analysieren. Das Video versucht die Fragestellungen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Krise auf den Eigentümer einer Immobilie in den Niederlanden herunter zu brechen. Es werden insbesondere die Themen offene Grenzen, Eigentumsrecht, zukünftige Auslastung der Vermietung, Steuerschuldverhältnis, Investitionen in Ferienimmobilien in den Niederlanden, Preisentwicklung und niederländische Coronapolitik behandelt.
Die Themen steigende Immobilienpreise und der Kauf von Immobilien durch internationale Hauskäufer sind momentan in Deutschland in aller Munde. Das Handelsblatt hat hierzu einen internationalen Vergleich veröffentlicht und unseren Geschäftsführer Albrecht Hofmann zur Situation in den Niederlanden befragt.
Für seine Immobilienbeilage vom 2. Juni 2018 hat uns der Kölnerstadtanzeiger dazu befragt, worauf man beim Kauf eines Ferienhauses in den Niederlanden achten sollte.
Mit Verabschiedung der Steuerplanung für die zukünftige Kabinettsperiode am 10.10.2017 hat die Regierung der Niederlande eine Vielzahl von steuerlichen Entlastungen für Bürger und Unternehmen auf den Weg gebracht. Durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf bestimmte Produkte und Dienstleistungen, werden die Bürger jedoch auf der anderen Seite auch in bestimmten Bereichen stärker belastet. Für Eigentümer von Ferienhäusern in den Niederlanden sind insbesondere die folgenden Neuerungen von Interesse.
Wir danken für die vielen Reaktionen und Anfragen nach Veröffentlichung unseres Videos „Das Mobilheim in den Niederlanden – steuerliche und rechtliche Fragen“. Die wesentlichen Punkte dürfen wir nochmals wie folgt zusammenfassen.
Für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung stand unser Geschäftsführer Albrecht Hofmann kürzlich Rede und Antwort zum Thema, was beim Ferienhauskauf in den Niederlanden zu beachten ist.
Als Eigentümer eines Ferienhauses in den Niederlanden sind Sie verpflichtet, dort eine Einkommensteuererklärung abzugeben, unabhängig davon, ob Sie das Ferienhaus vermieten oder nur selbst nutzen. Frist hierfür ist der 30.6. Die wichtigsten Informationen hierzu haben wir für Sie in diesem Video zusammengefasst
Das Video befasst sich mit den wirtschaftlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Investition in eine oder mehrere Ferienimmobilien in besucherstarken Fremdenverkehrsgemeinden an der niederländischen Küste. Es sind Erträge zwischen 5 und 7 Prozent nach Steuern zu erzielen.
Der Film beschreibt die Schwerpunkte für die steuerliche Sachbehandlung einer Ferienhausimmobilie in den Niederlanden im Kalenderjahr 2017. Es werden bei der Einkommensteuer die Neuerungen im Einkommensteuertarif, bei den Freibeträgen, der Steuererklärungsplicht und der Spekulationssteuer dargelegt. Bei der Umsatzsteuer wird erklärt, warum nunmehr jeder Hauseigentümer eine Steuererklärung abgeben muss. Bei der Erbschaftsteuer wird auf die Gefahren einer vermehrten Eigennutzung wegen Verlagerung des Lebensmittelpunktes hingewiesen.
Der Film beschreibt die Möglichkeiten, mit dem Ferienhaus in den Niederlanden überdurchschnittliche Renditen zu erwirtschaften. Diese Renditen werden entweder durch eine gute Bewirtschaftung der Immobilie als Ferienobjekte, kombiniert mit einer günstigen Steuergestaltung, oder durch Nutzung derselben als Betriebsstätte unter Benutzung der unterschiedlich ausgestalteten Progressionszonen in den Tarifen der Einkommensteuer in Deutschland und den Niederlanden erzielt.
Der niederländische Finanzstaatssekretär hat wie jetzt bekannt geworden, seine Beamten angewiesen, bei der Ermittlung der Box 3-Steuerschuld den Abzugsbetrag für Steuerinländer auch Steuerausländern zu gewähren soweit durch die bisherige Nichtzuerkennung eine Ungleichbehandlung mit Steuerinländern entstehen würde.
Das Video informiert über die Neuerungen bei der niederländischen Umsatzsteuer für Ferienhauseigentümer. Selbst derjenige, der nur ab und an gegen Entgelt sein Ferienhaus an andere überlässt, muss sich umsatzsteuerlich registrieren lassen und Steuererklärungen abgeben.
Für Ferienhauseigentümer ist ab dem 1.1. 2016 eine neue Steuerfalle aufgestellt worden. Nach den bisherigen Bestimmungen wurde die Veräußerung der Ferienimmobilie im Ergebnis nur der Besteuerung nach den Regeln des Progressionsvorbehaltes zugewiesen, deren Ergebnisse wirtschaftlich erträglich waren, weil hier nur der Steuersatz für die inländischen Einkünfte, wenn überhaupt, nur wirtschaftlich unwesentlich erhöht wurde.
Häufig werden in den Niederlanden verwirklichte Lohnsteuersachverhalte von den deutschen Arbeitgebern oder Ihren Beratern nicht anerkannt, was dann im Entdeckungsfall zu erheblichen Lohnsteuerforderungen nach zu einem ungünstigen Lohnsteurtarif, nebst Geldbußen führen kann.
Die niederländischen Finanzbehörden machen offenbar jetzt ernst. Uns wurden von mehreren Hauseigentümern Schreiben gleichlautenden Inhaltes vorgelegt, aus denen sich eine flächendeckende Überprüfung der Einkommensversteuerung der Immobilien von Steuerausländern ergibt.
Viele Gemeinden in der niederländischen Provinz Zeeland haben auf gesetzlicher Grundlage sogenannte Nutzungsbeschränkungsverordnungen erlassen. Danach dürfen diese Immobilien grundsätzlich nur an Personen verkauft, oder zur Nutzung überlassen werden, die sich dort zu mehr als 2/3 während eines Halbjahreszeitraumes aufhalten.
Um der Verödung ihrer Ortskerne entgegenzuwirken, haben viele Gemeinden in Zeeland Gebrauchsverordnungen erlassen, die das Halten von zweiten Wohnsitzen in Ortskernen verhindern sollen. Dabei wird für Inhaber derartiger Zweitwohnungen eine Ausnahmeregelung dergestalt vorgesehen, dass eine Verschenkung oder Vererbung der Immobilie einmalig möglich ist.
Wegen der in Verbindung mit der Eurokrise heraufziehenden Inflationsgefahren suchen Kapitalbesitzer vermehrt nach geldwertstabilen Anlagen, die zudem noch eine gute Rendite abwerfen. Neben dem Investment in Unternehmensanteile auf dem Aktienmarkt kommt für die Erreichung des Anlageziels auch verstärkt die Investition in Ferienimmobilien in Betracht.
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